Kfz-Versicherung: Nachberechnung wg falscher SF-Klasse
Meine Frage ist etwas kompliziert: Darf eine Kfz-Versicherung, die fälschlicherweise vor zwei Jahren den Zweitwagen statt in SF 7 als Erstwagen SF17 eingestuft hat, jetzt mit einem Schreiben mitteilen, dass ein Fehler vorliegt und die bis dato gezahlten Beiträge zu gering waren und gleichzeitig eine Nachzahlung in unzumutbarer Höhe nachfordern? Obwohl der Fehler nicht bei meinem Bekannten lag? Wäre schön, hier einen Tipp zu bekommen.
3 Antworten
Ja, das ist zulässig. Es wurde zu wenig bezahlt, die Differenz wird nun nacherhoben. Dein Bekannter hatte zwischenzeitlich ja den Vorteil, durch die zu geringe Bezahlung für das Ersaprte noch Zinsen kassieren zu dürfen. Der Versicherer verzichtet auf den Ausgleich des Zinsvorteils. Wenn man vernünftig mit dem Versicherer kommuniziert, lässt sich sicher eine Lösung finden, z.B. dass die Nachforderung in Raten ausgeglichen weden kann.
Ja, darf sie, denn die Forderung ist noch nicht verjährt (ich meine es müßten drei Jahre sein) und der Freund hatte bislang ja auch den Vorteil, sprich geringere Beiträge.
Darauf, wer den Fehler gemacht hat, kommt es doch garnicht an. Die Rechnung war zu niedrig und nun wird die Differenz nachberechnet. Ein ganz normaler Vorgang.
Wobei ich persönlich mich schon frage, ob dein Freund das nicht hätte merken können, denn der hat doch möglicherweise Vergleichsangebote eingeholt und hätte die Unterschiede sehen können.
Ja, sie darf. Man kann dann aber vielleicht Teilbeträge Bewilligung verrechnen lassen.
Ich hatte mal einen Schaden gemeldet, der aber nicht bezahlt werden brauchte. Kulanz des Geschädigten.
Die Vers. zog mir auf Grund des gemeldeten Schadens bereits eine erhöhte Beitragsberechnung ab, obwohl keine Schadensabrechnung vorlag.
Das Geld wurde mir später wieder verrechnet. jedoch darf sie auch bei Fehlern in der Einstufung, die falschen Beiträge berichtigen.