Steuerklassen als Ehepaar während der Ausbildung?

4 Antworten

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Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Steuer.

Sie verschieben nur den Zeitpunkt der Fälligkeit.

Klasse IV/IV mit Faktorverfahren dürfte der tatsächlichen Steuerlast am nächsten kommen und evtl. Erstattungen bzw. Nachzahlungen gering halten.

Bei III/V gibt es, außer im Jahr der Eheschließung, fast immer Nachforderungen seitens des Finanzamt.

Google:Wechsel der Steuerklasse.

Als Auszubildender zahlt man deshalb häufig keine Lohnsteuer, weil man zu wenig verdient. Steuerklasse I gilt für ledige Steuerpflichtige, unabhängig davon, wie viel man verdient.

Verheiratete Auszubildende können wie alle anderen verheirateten Paare zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen.

Sicher geht das. Wird sich nur in den meisten Fällen kaum lohnen, da bei der Steuererklärung eh wieder auf 4/4 gerechnet wird.

PatrickLassan  08.09.2017, 11:47

, da bei der Steuererklärung eh wieder auf 4/4 gerechnet wird.

Steuerklassen gibt es nur für den Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder der Grundtarif (bei einer Einzelveranlagung) oder der Splittingtarif (bei Zusammenveranlagung) angewandt.

DieKatzeMitHut 
Beitragsersteller
 08.09.2017, 10:56

Also ist es eben nicht möglich in 1/5 zu gehen..?

Zakalwe  08.09.2017, 10:58
@DieKatzeMitHut

Was meinst du mit 1/5? Das geht nicht und ist auch sinnlos. Du meinst wohl 3/5. Ich sagte doch, dass das geht, aber sich kaum lohnen wird.