Steuerklassen als Ehepaar während der Ausbildung?
Als Azubi zahlt man in der Regel keine Lohnsteuer und befindet sich in Steuerklasse 1 - wenn man als Azubi nun aber heiratet und der Ehepartner voll beruftätig ist, kann dann der Azubi in die Steuerklasse 5 gehen, während der berufstätige Partner Steuerklasse 3 bekommt und von den Steuervorteilen profitiert?
4 Antworten
Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Steuer.
Sie verschieben nur den Zeitpunkt der Fälligkeit.
Klasse IV/IV mit Faktorverfahren dürfte der tatsächlichen Steuerlast am nächsten kommen und evtl. Erstattungen bzw. Nachzahlungen gering halten.
Bei III/V gibt es, außer im Jahr der Eheschließung, fast immer Nachforderungen seitens des Finanzamt.
Google:Wechsel der Steuerklasse.
Als Auszubildender zahlt man deshalb häufig keine Lohnsteuer, weil man zu wenig verdient. Steuerklasse I gilt für ledige Steuerpflichtige, unabhängig davon, wie viel man verdient.
Verheiratete Auszubildende können wie alle anderen verheirateten Paare zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen.
Sicher geht das. Wird sich nur in den meisten Fällen kaum lohnen, da bei der Steuererklärung eh wieder auf 4/4 gerechnet wird.
, da bei der Steuererklärung eh wieder auf 4/4 gerechnet wird.
Steuerklassen gibt es nur für den Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder der Grundtarif (bei einer Einzelveranlagung) oder der Splittingtarif (bei Zusammenveranlagung) angewandt.
Was meinst du mit 1/5? Das geht nicht und ist auch sinnlos. Du meinst wohl 3/5. Ich sagte doch, dass das geht, aber sich kaum lohnen wird.
Also ist es eben nicht möglich in 1/5 zu gehen..?