Ist Steuerklasse bei Pension relevant
Hallo,
habe gleich mal mehrere Fragen:
Wie verhält es sich bei Ehepaaren (Mann Pensionär Steuerklasse 3, Frau nicht berufstätig Steuerklasse 5), wenn Frau eine Arbeit aufnimmt? Ist das Ehepaar gesetzlich gezwungen, die Lohnsteuerklassen zu ändern, also Frau 3 und Mann 5?
Ergibt sich bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer des Pensionärs ein Unterschied beim Wechsel der Steuerklasse in z.B. 4/4? Etwas verwirrend, da der Pensionär keinen Lohn erhält, aber trotzdem eine LOHNsteuerklasse besitzt...
Vielen Dank :-)
3 Antworten
Ein Pensionär ist jemand, der Versorgungsbezüge von seinem ehemaligen Arbeitgeber oder Dienstherren bezieht, und von denen Lohnsteuer einbehalten wird. Es ist als steuerlich ein ganz normales Arbeitsverhältnis.
Die Ehefrau hat ebenfalls ein ganz normales Arbeitsverhältnis.
Sie haben also die freie Wahle ob sie 3/5 5/3 oder 4/4 nehmen.
Haben wir aber gar keinen Pensionär sondern einen Rentner, dann muss die Ehefrau in Steuerklasse III.
Frag im Finanzamt nach - die geben Auskunft. Beamte zahlen Einkommensteuer.
Unsinn. Sie haben eine Auskunftspflicht. Du verwechselst sie mit Steuerberatern.
Bei einer Zusammenveranlagung sollten beide bei 5/3 bleiben, weil die Frau sonst bald den Mut verlieren würde, arbeiten zu gehen!
Bei der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr ist es dann aber egal, wie das aufgeteilt wird; beide Varianten müssten zum gleichen Betrag führen.
Muss denn eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden?
Ja, ein Pensionär muß, anders als der Rentner, immer eine machen und sein gesamtes Einkommen versteuern.
Da bin ich jetzt aber baff, soweit mir bekannt, liegt die letzte Einkommenssteuer-Erklärung des Pensionärs über 15 zurück... Und ich meine mich erinnern zu können, dass mit dem Ruhestand auch die Einkommenssteuer nicht mehr gemacht wurde... liegt da ein Versäumnis vom Finanzamt vor, zwecks Aufforderung?
Oh, oh, ist er wirklich Pensionär? War er Beamter? Das kann teuer werden. Er hat die Verpflichtung zu erklären!
Hmm, ja er war Beamter und ist folglich Pensionär...
Aber ich kenne das eigentlich so, dass das FA sich schon meldet, wenn sie was wollen... und über 15 Jahre kam nichts... ist das normal?
Finanzbeamte sind Menschen, und Menschen machen Fehler. Die Beschäftigungsbehörde ist neuerdings eigentlich gehalten, die Steuerdaten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Deshalb wundert es mich, dass er keine Antragsformulare bekommen hat. In diesen Fällen wird das Einkommen geschätzt. Hat er sich vielleicht damit zufriedengegeben und einfach die Nachzahlung akzeptiert? Ich wüßte jetzt auch nicht, was da zu machen ist, wenn er 15 Jahre nicht eingereicht hat. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.
Die Geben nur noch gegen Bezahlung Auskünfte.