Welche Steuerklasse hat man als angehender Azubi?
Welche Steuerklasse hat man als angehender Azubi, also als noch momentaner Schüler einer allgemeinbildenen Schule und welche Steuerklasse wenn man Azubi ist? Ist das bei beiden die Steuerklasse 1? Und ist das anders, wenn die Eltern des Azubis/ des Schülers ALGII bekommen vom JobCenter?
6 Antworten
Bei der Steuerklasse kommt es nicht auf den Berufstand an und auch nicht, was die Eltern so machen. Nur der Familienstand ist entscheidend. Ledige, dauernd getrennt lebende, geschiedene und verwitwete haben die Steuerklasse 1 (ggf 2 mit Kind), Verheiratete haben die Kombinationswahl zwischen 3/5 oder 4/4. Und die Steuerklasse 6 gibt es für einen weiteren Job, den man gleichzeitig hat.
Bist du also ledig, hast du die 1, egal ob als Schüler, als Azubi, als Student, als Handwerker, als Angestellter. Bist du hingegen verheiratet, hast du die 3, 4 oder 5 (wahlweise mit deinem Partner), auch als Schüler oder Azubi.
Da deine Eltern aber alg2 beziehen, musst du, wenn du Einkommen hast, deinen Anteil am H4, das deine Eltern für dich bekommen, zumindest zum Teil übernehmen. Dein Azubigehalt wird daher auf das h4 angerechnet und deine Eltern bekommen für dich weniger Geld, das musst du dann mit deinem Gehalt ausgleichen, für Nahrung und Miete.
Als unverheirateter Single ohne Kinder hat man immer die Steuerklasse 1.
Wenn du nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet bist, bist du in Steuerklasse 1.
Deine Eltern sind dafür komplett irrelevant.
Du hast Steuerklasse I - während der Ausbildung fallen i. d. R. keine Steuern an, da die Ausbildungsvergütung meist nicht hoch genug ist.
Anrechnung bei ALG-II:
Einkommen aus Erwerbstätigkeit von Schülern allgemein- oder
berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
welches in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr
erzielt wird, wird nicht angerechnet, sofern es jährlich den Betrag von
1.200 Euro nicht überschreitet.
Wenn Du in der Ausbildung bist, wird die Ausbildungsvergütung unter Berücksichtigung von Freibeträgen, wie "normales" Arbeitseinkommen auf das ALG-I angerechnet.
die Eltern und ALGII spielen bei der Steuerklasse keine Rolle