Steuerklasse III und V bei Ehepaar mit Vollzeit und Minijob?
In Kürze werden wir heiraten und überlegen deshalb welche Steuerklassen danach für uns sinnvoll sind. Mein Mann hat ein Bruttogehalt von knapp 3000€, ich habe einen Minijob, verdiene also maximal 450€. Ich gehe davon aus, dass er die Steuerklasse III und ich die V nehmen sollte. Aber für den Minijob muss ich doch dann nach wie vor keine Lohnsteuer zahlen, oder? Wie sieht denn das dann am Ende des Jahres mit der Steuererklärung aus? Bekommt man da dann nicht eine saftige Nachzahlung? Denn mein Mann zahlt ja im Grund dann weniger Lohnsteuer als bisher und ich zahle gar keine. Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder ist/war in der gleichen Situation.
3 Antworten
Dein Mann nimmt Steuerklasse 3, du mit deinem Minijob zahlst keine Steuern, brauchst dementsprechend auch keine Steuerklasse. Was anderes ist auch gar nicht möglich.
das FA findet, dass du aber auf jeden fall eine SK verdient hast
ist nett von ihnen, oder?
Bei der Zahlenspielerei kommt nichts rüber, am Ende zählt die Jahresabrechnung. Da werden dann für die 42 Tsd die Abgaben berechnet und eingefordert.
Also der Minijobs bleibt steuerfrei. Ich würde auch drei und fünf nehmen (er hat dann am meisten vom netto)
selbst wenn du steuern zahlen würdest, macht das dein mann locker gewinn
Minijob ist für den Arbeitnehmer immer steuerfrei, egal welche Lohnsteuerklasse man hat. Gehört auch nicht in die Einkommenssteuererklärung. Darum entsteht auch keine Nachzahlung.
habe halt gehört, Minijob wäre nur steuerfrei, sofern man in Steuerklasse 1,2, 3 oder 4 ist. bei 5 und 6 würden dann doch Steuern zu zahlen sein??