Kurzarbeitergeld/Lohnsteuerbescheinigung?

3 Antworten

Kurzarbeit - nichts in Zeile 15 eingetragen

  • Erste Möglichkeit

Ggf. hat der ArbG keine offizielle Kurzarbeit angemeldet, sondern es wurde einfach nur die Arbeitszeit oder die Vergütung reduziert.

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht den persönlichen Steuersatz = das zu versteuernde Einkommen, ohne Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes, wird etwas höher besteuert) - wenn aber nur die Arbeitszeit (vorübergehend) reduziert wurde ohne offiziell Kurzarbeit anzumelden, dann ist steuerpflichtiger Arbeitslohn zugeflossen (und dieser wird dann natürlich auch nicht in Zeile 15 eingetragen).

  • Zweite Möglichkeit (eher weniger wahrscheinlich)

Es wurde Kurzarbeit angemeldet, das Unternehmen hat sich das Kurzarbeitergeld erstatten lassen aber es wurde irrtümlich voll versteuert - dann wäre zuviel versteuert worden - die Lohnsteueranmeldungen müssten korrigiert werden

  • Dritte Möglichkeit (kommt gelegentlich vor)

Der Arbeitgeber hat offiziell Kurzarbeit angemeldet aber er hat sich das Kurzarbeitergeld nicht erstatten lassen - Versäumt der Arbeitgeber die Beantragung des Kurzarbeitergeldes, muss er dem Arbeitnehmer mitunter Schadensersatz zahlen (das Kurzarbeitergeld wurde ja dann hier voll versteuert obwohl es nur dem Progressionsvorbehalt unterliegt).

Es sollte zunächst mit den ArbG Rücksprache gehalten werden, warum nichts eingetragen ist - dann muß man weiter sehen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Lohnabrechnungen den Wert für das Kurzarbeitergeld gesondert zu erfassen und diesen dann über die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt zu senden. - Wenn Sie also eine Lohnabrechnung ohne diesen Wert haben, geht das Finanzamt wahrscheinlich davon aus, das keine Kurzarbeit vorlag.

Möglicherweise hat aber die Arbeitsagentur diese Meldung gemacht, dann hätte das Finanzamt diesen Wert jedoch und die Kurzarbeit würde auf dem Mantelbogen (da wo man auch seine Adresse und Steuernummer einträgt) erfasst werden (Einkommensersatzleistungen). An dieser Stelle werden auch Krankengeld von der Krankenkasse eingetragen, falls man Krankengeld erhalten hat, weil man eine längere Zeit krank war.

Liegt dem Finanzamt die Information über Kurzarbeitergeld weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch von der Arbeitsagentur vor, dann ist es dem Finanzamt auch nicht bekannt und wird nicht berücksichtigt. - Falls Sie nun wiederrum, das Kurzarbeitergeld selbst "vergessen" anzugeben, wird höchstwahrscheinlich gar nichts passieren und das Kurzarbeitergeld auch nicht in die Besteuerung einfließen. - Sofern man das Pech hat, dass der Arbeitgeber später eine Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt hat, kann diese Tatsache dann noch einmal thematisiert werden. - Die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung macht, halte ich aber für gering.

Wenn Sie die Zeile 28 ausfüllen, obwohl der Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur gar nichts gemeldet haben, wird das Finanzamt Ihre Angaben vermutlich einfach zu Ihren Gunsten streichen. - Ich würde hier an Ihrer Stelle allerdings keine Eintragungen vornehmen, da ich bei der Anlage N nur das angebe, was der Arbeitgeber über die Lohnsteuerbescheinigung auch wirklich gemeldet hat. (Ist also nichts in Zeile 15 auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, so übernehme ich auch nichts in der Anlage N.)

Du musst doch wissen, ob du Kurzarbeitergeld erhalten hast. Darüber hast du doch auch eine Abrechnung bekommen.

Couchpotao 
Beitragsersteller
 23.05.2021, 14:31

Natürlich hab ich das.

Es steht aber wie gesagt nix davon auf der Lohnsteuerbescheinigung und von dort überträgt man die Zahl

DerHans  23.05.2021, 14:33
@Couchpotao

Das Finanzamt hat diese Zahlen bereits vom Arbeitgeber übermittelt bekommen.