Steuerfrei arbeiten als Student, Höchstbetrag ?
Hallo,
neben dem Studium habe ich einen 450€ Job und nun stehe ich vor der Möglichkeit noch einen weiteren Job anzunehmen als Werkstudent. Der Freibetrag beträgt ja 9000€ für 2018 aber ich würde knapp 600€ darüber sein mit beiden Jobs. Muss ich dann Steuern bezahlen? Oder zahlt der 450€ Job nicht, da es sich ja um nicht Steuerpflichtige Einkünfte handelt. Der Semesterbetrag liegt bei knapp 400€ Pro Semester sprich das wird von meinen Einkünften ja wieder abgezogen? Es handelt sich um ein Erststudium
7 Antworten
Die Steuerfreiheit dürfte dabei das geringste Problem sein. Um den Werkstudentenstatus aufrecht zu erhalten darfst Du maximal 20 Stunden wöchentlich arbeiten:
https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-und-minijob
Was passiert bei Werkstudent und zeitgleichem Minijob?
Am allerwichtigsten ist bei dieser Kombination für Dich die 20 Stunden-Regel! Diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze hat nämlich Auswirkungen auf Deinen Werkstudenten-Status. So gilt: Die Arbeitszeiten aus allen Tätigkeiten – in diesem Fall also die Arbeitszeiten aus Deiner Tätigkeit als Werkstudent und Deinem Minijob zusammengenommen – dürfen 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten! Arbeitest Du mehr, verlierst Du Deinen Status als Werkstudent und damit Deinen Studierendenstatus in der Sozialversicherung. Dann musst Du ganz regulär Beiträge in alle Sozialversicherungszweige zahlen!
... und der Kindergeldanspruch von den Eltern fällt dann auch weg, weil du dann kein "ordentlicherStudierender" mehr bist :-((
Aufgepasst! Sobald der jährliche Freibetrag überschritten wird, musst Du die Summe, die darüber liegt, versteuern. Das ist zwar kein Drama, schließlich musst Du ausschließlich den überschüssigen Betrag versteuern und der Steuersatz fällt meist auch recht gering aus, aber trotzdem lohnt es sich, dass Du Dir vorher über die Einkommensgrenzen Gedanken machst und Deine Arbeitszeit im Zweifelsfall anpasst.
https://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/steuerfreibetrag-student
ist quelle mystipendium
Hi Melissa,
du solltest darauf achten, dass dein Arbeitgeber für den 450-Euro-Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben und hast somit den Grundfreibetrag von aktuell 9.000€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also insgesamt mind. 10.000€ für deine Werkstudententätigkeit zur Verfügung ;-))
Du wirst dann die 600 € versteuern müssen, hier stehen alle Infos:
https://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/steuerfreibetrag-student
Da steht ein Haufen Unfug. Erstens gibt es keinen 'Studentenfreibetrag', der Betrag von 9000 € ist der Grundfreibetrag, der für alle gilt, und zweitens ist auch ein Minijob nicht steuerfrei, i.d.R. übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben pauschal.
Bitte eine Quelle wo das steht mit den 12.000 Euro, die Du in Deiner Antwort erwähnst, Danke im Voraus.
Der Freibetrag beträgt ja 9000€ für 2018 aber ich würde knapp 600€ darüber sein mit beiden Jobs.
Das ist der Grundfreibetrag, und der bezieht sich auf den Bruttoarbeitslohn, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Als Lediger kannst du rund 12.000 € jährlich verdienen, ohne das du Einkommensteuer zahlst.
Es gibt keinen 'Studentenfreibetrag'. Der Grundfreibetrag von derzeit 9000 € gilt für alle.