Honorarvertrag bei Rechnungsstellung nötig?
Hallo,
ich habe nebenbei ein kleines Gewerbe welches ich mittlerweile als Kleinunternehmer betreibe. Ich betreue jedes Jahr einen Kinderchor und stelle für diese Dienstleistung eine Rechnung aus. Dieses Jahr habe ich einen Honorarvertrag zugeschickt bekommmen.
Habe mal im Netz recherchiert bin aber jetzt total verwirrt.
Muss oder soll ich dann noch eine Rechnung stellen?
Auf dem Formular steht auch "Bei dem ausgezahlten Honorar handelt es sich um steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die vom Honorarempfänger persönlich zu versteuern sind (Angabe in der Einkommensteuer-Erklärung)
Danke für die Hilfestellungen
2 Antworten
Was macht den das Gewerbe? Der Kirchenchor ist jedenfalls nicht gewerblich.
Eben und du musst mit denen die Verträge machen und nicht umgekehrt.
Ist doch gleichgültig, wie man das Kind nennt - ob er mit ihnen oder sie mit ihm. Ein Vertrag wird immer gegenseitig geschlossen.
nein nicht ganz. Denn er ist der Selbstständige. Und im Normalfall stellt der Selbstständige die bedingungen, sprich Verträge. Und nicht umgekehrt.
Die Kirche ist nicht selbständig? Was ist mit B2B Verträgen`?
Was hast Du geraucht? Verträge werden verhandelt und nicht "gestellt".
Du hast null Ahnung, also bitte keine weiteren "Ratschläge"!!!
Bakoroo1976, wer hier null Ahnung hat bist doch eindeutig du
Der Frager ist selbstständig und bietet seine Leistungen der Kirche an.
Er ist nicht dort Angestellt.
Ergo hat er seinen Leistungsvertrag dem Kirchenchor zuunterbreiten und nicht umgekehrt.
Und wenn du keine Ahnung hast dann unterlasse bitte deine sinnfreien und inhaltslosen Kommentare.
Übrigenens, egal was du dir einwirsft. Lass es sein.
Verträge werden nicht gestellt (höchstens angeboten) sondern geschlossen. Ob er also den angebotenen Vertrag unterschreibt, oder nicht, liegt in seiner Entscheidungsgewalt. Verträge können von beiden Richtungen unterbreitet werden - nochmal: Es geht nicht um Angebote sondern Vereinbarungen ZWISCHEN Personen. Dass er Angestellter ist, habe ich nie behauptet.
Zum einen gibt es keine Kleinunternehmer. Das kennt das Gewerberecht nicht.
Was du wohl meinst ist, dass du ein Gewerbe betreibst und du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzt. Und das ist Steuerrecht.
Und das betrifft auch nur die Umsatz (Mehrwert) Steuer.
Alle andern Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser steuerredchtlichen Reglung unberührt.
Nun zu deinem Honorarvertrag.
Da du als Gewerbetreibender ( Selbstständiger) nur von diesem Aufrtaggeber abhängig und auch noch weisungsgebunden bist, so ist das Scheinselbstständigkeit.
Unabhängig davon, musst du natürlich weiter Rechnungen schreiben.
Und klar ist auch, dasss du dieses Honorar als dein Einkommen zu versteuern hast.
Merkwürdig: Als Selbstständiger machst du die Verträge mit deinen Kunden und nicht umgekehrt.
Mein zwingender Rat an dich: der Kirchenchor soll dich auf 450€ Basis beschäftigen. Denn diese vorhandene konstellation gibt Ärger.
Was ist denn bitte eine Scheinselbständigkeit? Bitte um Angabe de Fundstelle im Gesetz!
Selbst das zu finden bist du nicht in der Lage. Hier aber groß rumk...tzen Junge Junge. Und da du das nicht schaffst hier der Link zur Scheinselbstständigkeit:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/
Gesetz bitte!!!
Es ist zum Glück nicht meine Schuld, dass Du nicht lesen kannst.
Nun bring doch bitte mal eine Fundstelle aus dem Gesetz! Die gibt es nicht!!! Also hör auf, mit Deinen "Ratschlägen"!!!
Junge, mit dem Denken hast du ja gewaltige Probleme und von Selbstständigkeit hast du noch weniger als keine Ahnung. Und lesen kannst du auch nicht, denn sonst hättest du den Text des Linkes verstanden, in dem genau aufgezählt wird: was ist Selbstständigkeit und was ist Scheinselbstständigkeit.
da das bei dir anscheinend nicht ankommen kann, sehe ich hier keinen weitern Diskussionbedarf mehr.
Wirst schon Recht haben. Ich bin "nur" Steuerberater. Da hab ich es nicht so mit SV-Recht. Find nur dieses Wort "Scheinselbständigkeit" in keinem Gesetz. Aber Du anscheinend ja auch nicht.
na, als Steuerberater solltest du aber einwenig mehr Ahnung von der Materie haben.
Das Wort SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT gibt es in keinem Gesetz - wann begreifst Du das endlich??? Mein letzter Kommentar war IRONISCH gemeint. Der Staat definiert seit einigen Jahren einfach, wann jemand SV-pflichtig ist. Und das trifft eben auch auf Leute zu, die eigentlich selbständig sind. So ist jemand beispielsweise SV-pflichtig, wenn er über einen längeren Zeitraum nur einen Auftraggeber hat. Dennoch ist dieser nicht scheinselbständig. Aber Du wirst es wahrscheinlich nie kapieren!!!
Hör mal auf mit der Gewerberechtsschiene. Auch hier geht es nicht um das Gewerberecht sondern das Steuerrecht. Und wenn ein Honorarvertrag existiert, braucht es keine Rechnung. Dein Vorschlag mit der Anstellung wird der Kirchenchor nicht annehmen - Stichwort Kündigungsschwierigkeiten bei Anstellung. Was meinst Du, weshalb die lieber einen Honorarvertrag abschließen als einen Anstellungsvertrag.
warum : ganz einfach, die schieben das Risiko und die Abgabe sozialerleistungen auf den Selbstständigen. Und selbst wenn er einen Honorarvertrag mit denen Abschließt, bleibt er noch immer selbstständig. Und somit ist eine Rechnung fällig.
Zitat: Und wenn ein Honorarvertrag existiert, braucht es keine Rechnung.
Und das genau das ist meine Frage. Ich schreibe nicht viel Rechnungen, und benötige Gewinn für das FA. Ergo möchte ich lieber eine Rechnung schreiben.
Nenn bitte das Gesetz, nach dem eine Rechnung zu stellen ist!
Dann schreib doch eine Rechnung! Wo ist das Problem???
Und was mache ich mit den Honorarvertrag? Entschuldige bitte die Frage?
Hallo,
- Sorry, natürlich meine ich die Kleinunternehmerreglung.
- Natürlich habe ich noch andere Kunden. Das Gewerbe wird wie oben erwähnt nur nebenbei ausgeführt. Ich bin in einer Festanstellung.
"Was macht den das Gewerbe"??? Sorry, verstehe die Frage nicht.
Der Kinderchor ist dem Dekanat unterstellt, welches mich bezahlt.