Honorarvertrag bei Rechnungsstellung nötig?

2 Antworten

Was macht den das Gewerbe? Der Kirchenchor ist jedenfalls nicht gewerblich.

benderos 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 09:55

"Was macht den das Gewerbe"??? Sorry, verstehe die Frage nicht.

Der Kinderchor ist dem Dekanat unterstellt, welches mich bezahlt.

Griesuh  08.06.2018, 10:24
@benderos

Eben und du musst mit denen die Verträge machen und nicht umgekehrt.

Bakaroo1976  08.06.2018, 18:15
@Griesuh

Ist doch gleichgültig, wie man das Kind nennt - ob er mit ihnen oder sie mit ihm. Ein Vertrag wird immer gegenseitig geschlossen.

Griesuh  08.06.2018, 18:43
@Bakaroo1976

nein nicht ganz. Denn er ist der Selbstständige. Und im Normalfall stellt der Selbstständige die bedingungen, sprich Verträge. Und nicht umgekehrt.

Stoertebeker91  08.06.2018, 20:29
@Griesuh

Die Kirche ist nicht selbständig? Was ist mit B2B Verträgen`?

Bakaroo1976  08.06.2018, 20:51
@Griesuh

Was hast Du geraucht? Verträge werden verhandelt und nicht "gestellt".

Bakaroo1976  08.06.2018, 20:52
@Griesuh

Du hast null Ahnung, also bitte keine weiteren "Ratschläge"!!!

Griesuh  09.06.2018, 12:35
@Bakaroo1976

Bakoroo1976, wer hier null Ahnung hat bist doch eindeutig du

Der Frager ist selbstständig und bietet seine Leistungen der Kirche an.

Er ist nicht dort Angestellt.

Ergo hat er seinen Leistungsvertrag dem Kirchenchor zuunterbreiten und nicht umgekehrt.

Und wenn du keine Ahnung hast dann unterlasse bitte deine sinnfreien und inhaltslosen Kommentare.

Übrigenens, egal was du dir einwirsft. Lass es sein.

Bakaroo1976  09.06.2018, 13:13
@Griesuh

Verträge werden nicht gestellt (höchstens angeboten) sondern geschlossen. Ob er also den angebotenen Vertrag unterschreibt, oder nicht, liegt in seiner Entscheidungsgewalt. Verträge können von beiden Richtungen unterbreitet werden - nochmal: Es geht nicht um Angebote sondern Vereinbarungen ZWISCHEN Personen. Dass er Angestellter ist, habe ich nie behauptet.

Zum einen gibt es keine Kleinunternehmer. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Was du wohl meinst ist, dass du ein Gewerbe betreibst und du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzt. Und das ist Steuerrecht.

Und das betrifft auch nur die Umsatz (Mehrwert) Steuer.

Alle andern Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser steuerredchtlichen Reglung unberührt.

Nun zu deinem Honorarvertrag.

Da du als Gewerbetreibender ( Selbstständiger) nur von diesem Aufrtaggeber abhängig und auch noch weisungsgebunden bist, so ist das Scheinselbstständigkeit.

Unabhängig davon, musst du natürlich weiter Rechnungen schreiben.

Und klar ist auch, dasss du dieses Honorar als dein Einkommen zu versteuern hast.

Merkwürdig: Als Selbstständiger machst du die Verträge mit deinen Kunden und nicht umgekehrt.

Mein zwingender Rat an dich: der Kirchenchor soll dich auf 450€ Basis beschäftigen. Denn diese vorhandene konstellation gibt Ärger.

Bakaroo1976  09.06.2018, 13:24

Was ist denn bitte eine Scheinselbständigkeit? Bitte um Angabe de Fundstelle im Gesetz!

Bakaroo1976  09.06.2018, 15:53
@Griesuh

Gesetz bitte!!!

Bakaroo1976  09.06.2018, 15:56
@Griesuh

Es ist zum Glück nicht meine Schuld, dass Du nicht lesen kannst.

Bakaroo1976  09.06.2018, 16:28
@Griesuh

Nun bring doch bitte mal eine Fundstelle aus dem Gesetz! Die gibt es nicht!!! Also hör auf, mit Deinen "Ratschlägen"!!!

Griesuh  10.06.2018, 09:50
@Bakaroo1976

Junge, mit dem Denken hast du ja gewaltige Probleme und von Selbstständigkeit hast du noch weniger als keine Ahnung. Und lesen kannst du auch nicht, denn sonst hättest du den Text des Linkes verstanden, in dem genau aufgezählt wird: was ist Selbstständigkeit und was ist Scheinselbstständigkeit.

da das bei dir anscheinend nicht ankommen kann, sehe ich hier keinen weitern Diskussionbedarf mehr.

Bakaroo1976  10.06.2018, 13:52
@Griesuh

Wirst schon Recht haben. Ich bin "nur" Steuerberater. Da hab ich es nicht so mit SV-Recht. Find nur dieses Wort "Scheinselbständigkeit" in keinem Gesetz. Aber Du anscheinend ja auch nicht.

Griesuh  10.06.2018, 14:45
@Bakaroo1976

na, als Steuerberater solltest du aber einwenig mehr Ahnung von der Materie haben.

Bakaroo1976  10.06.2018, 18:19
@Griesuh

Das Wort SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT gibt es in keinem Gesetz - wann begreifst Du das endlich??? Mein letzter Kommentar war IRONISCH gemeint. Der Staat definiert seit einigen Jahren einfach, wann jemand SV-pflichtig ist. Und das trifft eben auch auf Leute zu, die eigentlich selbständig sind. So ist jemand beispielsweise SV-pflichtig, wenn er über einen längeren Zeitraum nur einen Auftraggeber hat. Dennoch ist dieser nicht scheinselbständig. Aber Du wirst es wahrscheinlich nie kapieren!!!

Bakaroo1976  08.06.2018, 18:14

Hör mal auf mit der Gewerberechtsschiene. Auch hier geht es nicht um das Gewerberecht sondern das Steuerrecht. Und wenn ein Honorarvertrag existiert, braucht es keine Rechnung. Dein Vorschlag mit der Anstellung wird der Kirchenchor nicht annehmen - Stichwort Kündigungsschwierigkeiten bei Anstellung. Was meinst Du, weshalb die lieber einen Honorarvertrag abschließen als einen Anstellungsvertrag.

Griesuh  09.06.2018, 13:55
@Bakaroo1976

warum : ganz einfach, die schieben das Risiko und die Abgabe sozialerleistungen auf den Selbstständigen. Und selbst wenn er einen Honorarvertrag mit denen Abschließt, bleibt er noch immer selbstständig. Und somit ist eine Rechnung fällig.

benderos 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 20:33
@Bakaroo1976

Zitat: Und wenn ein Honorarvertrag existiert, braucht es keine Rechnung.

Und das genau das ist meine Frage. Ich schreibe nicht viel Rechnungen, und benötige Gewinn für das FA. Ergo möchte ich lieber eine Rechnung schreiben.

Bakaroo1976  09.06.2018, 21:43
@Griesuh

Nenn bitte das Gesetz, nach dem eine Rechnung zu stellen ist!

Bakaroo1976  09.06.2018, 21:44
@benderos

Dann schreib doch eine Rechnung! Wo ist das Problem???

benderos 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 21:49
@Bakaroo1976

Und was mache ich mit den Honorarvertrag? Entschuldige bitte die Frage?

benderos 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 09:53

Hallo,

  • Sorry, natürlich meine ich die Kleinunternehmerreglung.
  • Natürlich habe ich noch andere Kunden. Das Gewerbe wird wie oben erwähnt nur nebenbei ausgeführt. Ich bin in einer Festanstellung.