Steuerfachangestellter Berufsverbot

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Du solltest einmal in Deinen Ausbildungsvertrag schauen. Da sollte eigentlich eine Wettbewerbsklausel enthalten sein. Wenn Du dagegen verstößt und für die GbR- auch als Mitgesellschafter - die Buchführung, den Abschluss und die Steuererklärungen machen willst (mit welchem Programm eigentlich?), könnte das ein Grund für eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein, wenn Dein Arbeitgeber das erfährt. Du solltest Dir überlegen, den Arbeitgeber vorher zu fragen. Und noch etwas: Die GbR ist kein "Verwandter", für den Du unentgeltlich tätig werden dürftest.

Sonnenblume104 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 13:56

Viele Dank für die super Antwort!

Es soll so viel wie nur möglich an Geld eingespart werden, in der GbR (wahrscheinlich der völlig falsche Ansatz, Geld zu sparen...). Ich war mir nur nicht sicher, ob es nicht doch noch einen Weg gäbe, das auf legale Art und Weise möglich zu machen. Doch nun werde ich das strikt ablehnen. Ein sicherer Ausbilgungs- bzw. Arbeitsplatz ist mir 1000 mal wichtiger als eine Gesellschaft in einem unsicheren Aufbau. Desweiteren stünde ja für mich noch die Frage, ob ich mir die zusätzliche Arbeit und die Verantwortung für Lau oder sogar nichts antun wöllte...

Danke nochmal! =)

Helmuthk  31.01.2012, 17:11
@Sonnenblume104

Danke für den Stern. Gut, dass Du das mit dem Ausbildungsplatz eingesehen hast. Ich wünsche Dir viel Spaß bei der weiteren Ausbildung und einen guten Abschluss. Helmuthk

Selbstverständlich kannst du als Buchhalter in einer GbR arbeiten. Das kann eigentlich jeder. In einer Personengesellschaft ist es auch NICHT vorgeschrieben, einen Steuerberater zu nehmen. Nur die Buchhaltungs muss nachvollziehbar sein und stimmen. Ob das Finanzamt dann die Steuererklärung akzeptiert, ist natürlich eine andere Frage.

Helmuthk  29.01.2012, 15:54

So selbstverständlich ist das gar nicht. Ich als Lehrherr würde meiner Auszubildenden strikt verbieten, und zwar per Lehrvertrag, mir Konkurrenz zu machen. Bekanntlich darf ein Nicht-Steuerberater nur Verwandten unentgeltlich(!) Hilfe in Steuersachen gewähren, und die Fragerin hat ausdrücklich erwähnt, dass weder die GbR (logich!) noch die Mitgesellschafter Verwandte im Sinne der Steuerberaterordnung sind. Also: Nichts mit "Selbstverständlich"!

Sonnenblume104 
Beitragsersteller
 29.01.2012, 14:58

Dankeschön für die Antwort. Sollte das FA nichts akzeptieren würde dann eine Prüfung erfolgen?