Selbständiger Kellner?
Hallo, Ich würde gerne für verschiedene Unternehmen als Kellner und co arbeiten, da ich nicht 6 Arbeitgeber haben möchte und auch nur dann arbeite wenn not am Mann ist, würde ich gerne ein Kleingewerbetreibende darauf anmelden... Jetzt stellt sich mir nur die Frage, unter welcher Bezeichnung gebe ich das an? Nicht nur für Firmen möchte ich arbeiten sondern auf für Freunde und Freundes Freunde für Geburtstage oä...
4 Antworten
Hallo Strenger,
zunächst einmal kann ich Dir sagen, dass ich bereits einige Personen in die Gründung begleitet habe, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben wiedu es tun möchtest. Grundsätzlich bestehen hier guteVerdienstmöglichkeiten, wenn das Geschäftsmodel stimmt.
Zunächst einmal ist es wichtig, deine Geschäftsidee zu definieren und eine Planung der Kosten etc. vorzunehmen. Wenn wir hier einen Überblick haben muss deine Dienstleistung definiert werden. Wichtig dabei ist welchen Service du bietest undwelche "Cross Sellng" Möglichkeiten es z.B. gibt.
Zu dem sollten im Vorfeldalle wichtigen Punkte besprochen werden wie z.B.
- Versicherungen
- Preiskalkulation
- Kapitalbedarf
- Marketing
- Zielgruppe
- etc.
Erst wenn man sieht, dass deine Idee tragfähig ist sollte ein Gewerbeangemeldet werden.
Daher hol dir zu beginn einmal Informationen von einem Beraterstudio.
Du kannst eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Bedenke, dass Du dich selbst versichern (KK, Rente, ...) musst, Du solltest auch eine Betriebshaftpflicht Versicherung abschließen. Ob dann noch etwas fürs Leben übrigbleibt ist ein Rechenexempel.
Ich glaube nicht, dass diese Idee Aussicht auf Erfolg hat. Du müsstest Dich selbst kranken- unfall- und haftpflichtversichern und Deine Einkünfte auch selbst versteuern.
Da Du auch kaum mit einer Vollauslastung rechnen könntest, müsstest Du Deine Stehzeiten in Deiner Kalkulation mit berücksichtigen und müsstest einen Stundenhonorarsatz veranschlagen, der für Deine potentiellen Auftraggeber ziemlich unattraktiv wäre. Du stündest ja in Konkurrenz zu wesentlich preisgünstigeren Aushilfs- und Teilzeitkräften. Es gibt jede Menge Studenten, Hausfrauen etc., die sich als KellnerIn bzw. Servierkraft ein Zubrot verdienen wollen.
Gewerberechtlich sehe ich das Problem, dass es ein wesentliches Merkmal einer selbständigen Tätigkeit ist, dass sie selbständig und nicht weisungsgebunden erfolgt. Ein(e) KellnerIn arbeitet jedoch grundsätzlich weisungsgebunden, so dass Du automatisch und zwangsläufig mit dem Gewerberecht in Konflikt kämst.
Und last, but not least sind die Beamten vom Finanzamt auch nicht auf den Kopf gefallen und würden Dich ständig auf dem Kieker haben, weol sie annehmen würden, dass Du einen Gutteil Deiner Einkünfte "schwarz" erwirtschaftest. Wenn dann Deine Einkünfte geschätzt würden und Dir pauschal eine Steuernachzahlung ins Haus stünde für Einkünfte, die Du gar nicht gehabt hast, dann "Grüß Gott Frau Kompott!"
Lass Dir einen Rat von einem altgedienten Gastronomen geben (ich habe mit meiner Frau einen Gastronomiebetrieb): vergiss es ganz schnell wieder!
bevor ich lang schreibe - hier gibt es schonmal ganz passende Antworten