Kann man Aktien Verluste mit realisierten Bitcoin Gewinnen verrechnen?

1 Antwort

Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden § 20 (6) S. 4 EStG.

Bei dem Handel mit Kryptowährungen handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte. Hier ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn die Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Gewinn muss in die Anlage SO eingetragen werden, eine Verrechnung mit den Verlusten aus Aktien ist nicht (mehr) möglich.

thomasreischer 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 15:31

Dann weiß ich Bescheid, vielen Dank