Differenz bei der Steuererklärung?
Hallo ich habe heute meine Bescheiddaten vom Finanzamt abgeholt und zwischen dem Steuerbescheid und der Steuererklärung liegen utopische unterschiede. Ich habe letztes Jahr geheiratet und wir sind beide in Lohnsteuerklasse 4. Wobei ich deutlich mehr verdiene als mein Mann. Nun zu meiner eigentlichen Frage, bei der gemeinsamen Steuererklärung ist es normal das ich im Vergleich zwischen Bescheid und Erklärung den Bruttoarbeitslohn von meinem Mann und umgekehrt da stehen habe`? dadurch ergeben sich für mich deutliche unterschiede. Laut Steuersoftware sollten wir ca 4888,00 erhalten und laut online Bescheid bekommen wir nur knapp 2000. In den letzten Jahren war immer nur eine kleine differenz von ca 50,00€. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank
5 Antworten
Hallo, wenn das FA von den Werten deiner EStE abweicht, muss es dies im Bescheid über die ESt, SolZ und KiSt erläutern.
Diese Erläuterung solltest Du zunächst lesen.
Außerdem wird vom FA das Berechnungsschema der ESt, des SolZ und der KSt im Steuerbescheid offengelegt. Insofern kannst Du die einzelnen Posten (einzelne Einkunfstarten, Gesamtbetrag der Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen etc) mit den Werte aus deiner eigener Berechnung (also deiner Steuersoftware) gegenüberstellen.
BG und viel Spass!
Die kleinen Abweichungen sind sehr häufig bei der Kirchensteuer.
Dies ist nämlich bei Zahlung/Erstattung zu berücksichtigen.
Du musst also in 2016 die Erstattung für 2015 in das entsprechende Feld eintragen. Hast du für zwei Jahre Kist erstattet erhalten, so gehört beides in das Jahr der Zahlung und ist ein einem Jahr nichts gekommen, dann eben kein Eintrag.
Abweichung MÜSSTE das Amt zwar vermerken, macht es aber längst nicht immer.
Durch Vertauschen der Einnahmen passiert bei Zusammenveranlagung eigentlich NICHTS.
Hast Du selbst die Daten vertauscht? Elster?
Die Werte sind von den Arbeitgebern elektronisch ans Amt gemeldet, darum wundert es mich, wenn da was vertaust ist.
Du musst den Papierbescheid mit den von Dir eingegebenen Daten vergleichen, ggfls. kannst du dann auch im Amt anrufen.
Auf jeden Fall Einspruchsfrist beachten und ggfls. einfach Einspruch schriftlich einlegen, das hemmt die Frist, der Bescheid wird nicht rechtskräftig.
Zurücknehmen kannst du ihn jederzeit, wenn sich alles geklärt hat und keine Änderungen erfolgen müssen.
Nein in meiner Software steht alles richtig nur bei dem Onlinebescheid ist es eben verkehrt. Warte nun erstmal auf den schriftlichen Bescheid und werde dann Beschwerde einlegen. Aber danke.....
Woher die Differenz nun kommt ist schwer zu raten. (gibt man alles richtig ein ist die Differenz 0 :D )
Schau mal dein Bescheid an und vergleiche ihn mit der Berechnung der Steuersoftware, dann kannst du sehen wo es zu Differenzen kommt.
Bzw. Schau mal im Bescheid hinter den ganzen Brechnungen dort findest du eigentlich bei Abweichungen immer die Begründung bzw bemerkung wo sie von der Erklärung abgewichen sind. Wenn du ihn noch nicht hast warte bis die Post da ist. Einspruch kannst du auch dann noch rausschicken sollte es dazu kommen.
Das du gewaltig mit deiner Berechnung daneben liegst kann auch daran liegen das du falsche Werte eingetragen hast oder keine Belege für gewissen Aufwand dazu gelegt hast und das Finanzamt vorsorglich erstmal die Kosten gestrichen hat. Es gibt viele Gründe warum die 2 Berechnungen voneinander abweichen können. Leider kann man pauschal nur raten.
Dann wähle doch den vollständigen Vergleich zwischen Erklärung und Bescheid.
Dann siehst Du zu jedem Punkt der Berechnung die Abweichungen.
Nebenbei: Wenn Ihr Einspruch einlegen wollt, geht das natürlich erst, wenn Ihr den Papier- Bescheid erhalten habt.
Den Satz verstehe ich nicht, kannst du den mal erläutern:
Nun zu meiner eigentlichen Frage, bei der gemeinsamen Steuererklärung
ist es normal das ich im Vergleich zwischen Bescheid und Erklärung den
Bruttoarbeitslohn von meinem Mann und umgekehrt da stehen habe`? dadurch
ergeben sich für mich deutliche unterschiede.
Das kann keinen Unterschied machen.
Jedenfalls kommt der Mann immer zuerst und die Frau an zweiter Stelle.
So ist das in Steuerbescheiden, egal wie man das in der Steuererklärung angegeben hat.....
In meiner abgegeben Erklärung habe ich meinen Verdienst natürlich bei mir eingetragen genau wie die Sozialabgaben. Auf dem Bescheid den ich online abrufen kann ist dies leider total verdreht, hier steht der Bruttoverdienst meines Mannes bei mir und meiner bei Ihm. Ich warte jetzt mal den schriftlichen Bescheid ab...