Steuererklärung Kirchensteuer Nachzahlung?
Hallo,
ich hoffe dass mir jemand von euch weiter helfen kann.
Anfang 2021 bin ich aus der Kirche ausgetreten und versuche nun meine Steuererklärung über Elster anzufertigen.
In der Anlage N habe ich bei "Summe Kirchensteuer des Arbeitnehmers (Euro, Cent)" die Kirchensteuer laut Lohnbescheinigung "211,54 Euro" eingetragen.
Nun musste ich noch eine "Anlage Sonderausgaben" ausfüllen und bei 1 - Kirchensteuer Art der Leistung "Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A" die 211,54 Euro unter " soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde - Betrag " erneut eintragen.
Bei der abschließenden Prüfung meiner Angaben wird mir eine Nachzahlung von 2.478,00 Euro angezeigt.
Kann mir jemand erklären wieso ich so eine hohe Nachzahlung leisten soll?
2 Antworten
Ich nehme an, dass in Zeile 11 des Hauptvordrucks noch eine Religion eingetragen ist. Darauf berechnet das Programm die Kirchensteuer für das ganze Jahr.
Nach dem in meinem Bundesland geltenden Kirchensteuergesetz endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam geworden ist. Jedoch gibt es in Elster keine Möglichkeit, dies anzugeben. Ich weiß noch nicht mal, ob der Bearbeiter eine Möglichkeit hat, dies zu berücksichtigen.
Auf jeden Fall müsstest Du m.E. angeben. dass Du keiner Religion angehörst. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn das bei der Plausibilitätsprüfung zu Problemen führt und Elster Dir einen Fehler anzeigt. Du solltest Deinen Sachbearbeiter dazu fragen können bzw. den Elster-Ansprechpartner, falls es einen gibt.
An die Community: falls sich einer mit den Feinheiten der ESt-Veranlagung besser auskennt, der möge hilfreich beitragen. Das ist für mich kein Tagesgeschäft. Ich kann hier tw. auch nur vermuten.
Eigentlich funktioniert Elster online durchaus ganz gut. Wenn man damit zurecht kommt, reicht das vollkommen aus.
Die von Dir vorgeschlagene Möglichkeit gibt es nicht. Es gibt in dem Formular keine "versteckten" Abfragen. Ein begrenzter Zeitraum ist einfach nicht vorgesehen. Warum, kann ich mir auch nicht erklären.
Evtl. könnte man in Zeile 12 bei der Freitexteingabe eine Erläuterung eingeben, aber ob die überhaupt technisch verarbeitet wird, kann ich auch nicht sagen.
Ich nutze die Elster-Anwendung nicht, deshalb einfach mal ein Schuss ins Blaue:
Gibt es anderweitig (evtl. im Hauptvordruck) Felder zur Kirchenzugehörigkeit, die Du nicht bzw. nicht richtig ausgefüllt hast?
Du bist ja in 2021 dann eben nicht mehr ganzjährig Mitglied gewesen.
Was ich versuchen würde (aus meiner Erfahrung als Programmierer - als Steuerpflichtiger würde ich vor allem zu einem richtigen Steuerprogramm raten):
Religionszugehörigkeit auf "keine" setzen.
Dann wieder auf rk oder ev oder was auch immer setzen. Und hoffen, dass dann eine Abfrage kommt, für welchen Zeitraum das gilt. Evtl. steht die in einem Pop-up-Fenster, das im Hintergrund nicht zu sehen ist :-(