Wie in der Steuererklärung Kapitalerträge von Gemeinschaftskonto angeben?
Hallo, mein Freund und ich haben ein gemeinsames Tagesgeldkonto. Heute kam nun die Steuerbescheinigung und wir wollen jeweils unsere Steuererklärung machen. Es handelt sich um einen mini Zinsertrag von 10€, er hat allerdings keine Kirchensteuer darauf bezahlt (ich bin seit paar Jahren ausgetreten).
Bin mir nun unsicher ob es überhaupt notwendig ist Anlage KAP auszufüllen?? Und selbst wenn wir mehr Zinserträge hätten und es definitiv notwendig wäre, wie ist es in Anlage KAP einzutragen... also müssen beide die Erträge aus der Steuerbescheinigung einfach in die Steuererklärung eintragen oder zur Hälfte teilen oder wie macht mans richtig???
Soll ja bei der Erklärung alles reibungslos ablaufen. Danke im Voraus für Eure Antworten !!!
4 Antworten
Anlage KAP ist lediglich auszufüllen, wenn ihr die abgeführte Kapitalertragssteuer wieder erstattet haben wollt. Wenn dagegen ein Freistellungsauftrag erteilt wurde ist die Sache sowieso erledigt und wenn nicht, dann solltet Ihr es zumindest dieses Jahr machen.
Wie will man den bei nicht gemeinsam veranlagten Personen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen?
Denke, dass es egal ist, ob Ihr die Einnahmen je zur Hälfe angebt oder die Einnahmen komplett bei einem von Euch angebt. Sollte beides OK sein.
Die Besteuerung erfolgt schon vor der Auszahlung.
gebt es bei einem an, denn für 10,- Euro lohnt es nciht es richtig zu machen.
Eigentlich müßtet Ihr eine Erklärung zur einheitlichen udn gesonderten Feststellung der Einkünfte erstellen, zusammen mit der Anlage Kap.
Damit würden diese 10,- in zweimal 5,- für jeden von Euch aufgeteilt.