Zweitwohnsitz zu spät angemeldet - Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen?
Ich bin vor ca. anderthalb Jahren berufsbedingt umgezogen und fahre jedes Wochenende zurück an meinen Hauptwohnsitz, bin also Wochenendpendler.
Nun habe ich meine Wohnung bislang nicht am Ort meines Arbeitsplatzes angemeldet, was ich nächste Woche unbedingt in Angriff nehmen möchte. Mir ist klar, dass ich da ein Ordnungsgeld zahlen muss. Was mich aber vielmehr interessiert, wäre die Nachzahlung der Zweitwohnsitzsteuer. In meiner Steuererklärung (für die ich bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten habe), habe ich angegeben, dass ich am Ort meines Arbeitsplatzes eine Wohnung habe, auch den Mietvertrag beigefügt. Das heißt also, ich habe dem Finanzamt zu keiner Zeit verschwiegen, dass ich eine steuerpflichtige Zweitwohnung habe. Mit wie viel Geld muss ich denn nun in etwa rechnen, was jetzt als Nachzahlung auf mich zukommt nach den anderthalb Jahren?
Riesenproblem, selbst verschuldet, weiß ich. Dennoch wäre ich froh, wenn ich dann nicht einen Riesenberg Schulden anhäufen müssen wegen horrender Säumnisgebühren oder was auch immer.
2 Antworten
Die Steuererklärung geht an das Finanzamt.
Die Zweitwohnungssteuer wird von der Gemeinde bzw. der Stadt erhoben.
Diese beiden Behörden tauschen ihre Erkenntnisse nicht aus.
Wenn Du aber schon länger eine Mietvertrag an Deinem Zweitwohnsitz abgeschlossen hattest und jetzt erst den Zweitwohnsitz anmeldest, hast Du ein Problem.
Wenn nämlich die Behörde Deinen Mietvertrag sehen möchte und Du den Mietvertrag vorlegst, können die Mitarbeiter im Ordnungsamt ganz schön böse werden...
Du solltest Dich bei der Gemeinde des Zweitwohnsitzes unbedingt über die Regelungen der Zweitwohnungssteuer informieren. In manchen Fällen wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen veranlasst ist.