Steuererklärung mit Elster - statt Erstattung jetzt Nachzahlung?
Hallo,
hat schon jemand einen Steuerbescheid für 2020 zurückerhalten? Ich schon und bin ein wenig überrascht, denn als ich die Erklärung mit dem neuen Elster online gemacht hatte zeigte der Rechner dass ich ca. 500 Euro erstattet bekommen sollte. In dem schriftlichen Bescheid heißt es aber nun dass ich 200 Euro nachzahlen müsste. Theoretisch könnte ich mir das sogar erklären, dass es mit dem Progressionsvorbehalt zu tun hat, da ich doch einige Zeit in Kurzarbeit war. Aber wieso wird das nicht schon direkt bei der ersten Berechnung im Elster so miteinbezogen!??
Hat da schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
5 Antworten
Eine derartige Abweichung lässt sich eigentlich nur dadurch erklären, dass du bei der Dateneingabe bei ELSTER etwas falsch gemacht hast.
Wenn du das Kurzarbeitgeld angegeben hättest, wäre das auch bei der Berechnung durch das ELSTER-Programm berücksichtigt worden.
in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung übernimmt man auch das KUG. Ich konnte vor einigen Tagen erst die Steuer mit Elster abschicken, weil ich noch ein Nebengewerbe habe
Als Arbeitnehmer arbeitend, hat das Programm auch für mich eine Steuererstattung ausgespuckt. Mal sehen, war rauskommt.
Trotz KUG sollte bei mir auch eine Erstattung herauskommen.
Eine Nachricht kommt erst mit Einloggen zur Software vom Finanzamt, wenn das bearbeitet wurde
Du kannst ja Einspruch einlegen oder im Bescheid gucken, was nicht anerkannt wurde. Bei mir wurden die Verpflegungsmehraufwendungen wohl nicht anerkannt oder werden nicht mehr anerkannt
Aber wieso wird das nicht schon direkt bei der ersten Berechnung im Elster so miteinbezogen!??
Weil das Programm Elster maschinell keine rechtliche Prüfung machen kann, ob alle Angaben den Vorschriften des EStG entsprechen.
Diese Prüfung kann nur durch die Sachbearbeitung erfolgen.
Dann ist es doof von dem Programm gelöst. Dass das Ganze nichts Bindendes ist, das ist mir schon klar. Aber man gibt ja auch direkt das Kurzarbeitergeld im Formular an. Da könnte der Rechner das direkt einkalkulieren. Selbst wenn es Unterschiede gibt, dann wäre dieser nicht so enorm wie jetzt in meinem Fall.
Nimm nur das Beispiel Handwerkerleistungen - kein EDV-Programm kann die steuerrechtlichen Voraussetzungen der Absetzbarkeit vollmaschinell prüfen.
Das ist einfach völlig unmöglich.
Die Abweichung kann nur dadurch zustande kommen, dass etwas aus Sicht des Finanzamts falsch eingetragen wurde.
Vergleiche mal die detaillierte Berechnung wo gibt es Unterschiede?
Bei den Einnahmen, den werbungskosten, den Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen?
In anderen Kommentaren schreibst du von Kurzarbeitergeld. Hast du dieses richtig eingetragen?
Der größte Unterschied ist unter "Altersvorsorgeaufwendungen". Hier wird im Bescheid einiges weniger berücksichtigt. Kurzarbeitergeld habe ich eingetragen so wie es sein soll.
Dann prüfe insbesondere bei den Altersversorge Aufwendungen (aber auch alle anderen Abweichungen) wo der Unterschied genau liegt. Welche Aufwendungen hast du eingetragen, die das Finanzamt nicht anerkannt hat? P.s. Altersversorge Aufwendungen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Berufsständische Versorgungswerke, und die sog. RÜRUP Rente. Eine einfache private Rentenversicherung kommt hier nicht mit rein.
Wenn Du das Formular falsch ausfüllst, wird Dir halt eine Erstattung angezeigt.
Die Erklärung wird aber noch von einem Menschen im Finanzamt überprüft und ggf. angepasst und korrigiert. Und Deren Berechnung ist gültig ... nicht das, was Du ausgerechnet hast!
Ich glaubs eher weniger. Mache schon seit Jahren die Steuer und nie Probleme. Hatte sogar die Daten aus dem Vorjahr übernommen und angepasst. Die Nachzahlung wegen Kurzarbeit kommt wahrscheinlich schon so hin, aber es ist halt doof dass das nicht direkt bei der ersten Berechnung miteinbezogen wird.