Steuererklärung als Servicetechniker, gibt es Besonderheiten?

1 Antwort

Ja:

  • Fahrtenbuch führen um die Steuerlast für die Privatnutzung des Dienstwagens zu senken. (es sei denn, es ist ein Werkstattwagen, dafür fällt keinen Steuer an, weil eine Privatnutzung ausgeschlossen werden kann. Aber nur, wenn auch Bereitschaft macht, sonnst ist die Fahrt zur Arbeit wieder Privatnutzung und muss als Geldwerter Vorteil versteuert werden. Im Gegenzug kannst du dann aber die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen.) Der Aufwand lohnt sich, wenn die meisten Kilometer Dienstfahrten sind und die Leasing - und Treibstoffkosten sich im Rahmen halten
  • Wenn er keine Spesen bzw. Reisekosten bekommt, dann für jeden Tag, den er mehr als 8 Std. unterwegs ist den Pauschalsatz als Werbungskosten angeben.
  • Reinigung der Arbeitskleidung pauschal
  • Telefon und Internet anteilig pauschal als Arbeitsmittel
  • Wenn du ihm eine neue Thermoskanne für den Kaffee schenkst, bewahre den Kassenbon auf und mach einen Ausdruck vom Google Routenplaner von zuhause bis zum Laden. Die gefahrenen km (nicht die Entfernung) kannst du mit 30ct ansetzen.

Beschaff dir eine Ausgabe des Buches "der kleine Konz" bzw. "1000 Steuertricks" und ließ es. 995 der genannten Tricks kannst du wahrscheinlich nicht anwenden. Die anderen 5 bringens aber.

susi2604 
Beitragsersteller
 25.07.2019, 22:53

Danke für deine ausführliche Antwort. Laut seiner Aussage wurde wohl kein Fahrtenbuch genutzt. Prepaidguthaben wurde immer bar vom Arbeitgeber gezahlt, trotzdem absetzbar?

Gefahrene Kilometer, nicht die Entfernung...meinst du damit Hin- und Rückweg?

Fahrtweg zur Arbeit wird dann mit normalen Entfernungspauschale angegeben?

Und die täglichen Fahrten zu den Kunden sind nicht relevant, da diese mit dem Dienstauto stattfinden?

HansWurst45  28.07.2019, 01:29
@susi2604

a) Was der Arbeitgeber Erstattet hat, kannst du nicht nochmal ansetzen, sonst musst du die Erstattung als zu versteuerndes Einkommen angeben.

b) ja

c) ja

d) doch sind sie, um den Anteil der Privatnutzung an den Gesamtkilometern zu berechnen. Mit diesem Anteil werden dann die Fahrzeugkosten multipliziert um herauszufinden, wie hoch der tatsächliche "geldwerte Vorteil" war. Eventuell kann dein Mann das Fahrtenbuch anhand seiner Arbeitsberichte und den Tankbelegen rekonstruieren. Aber Achtung, auf den Tankbelegen stehen die jeweiligen km-Stände. Das muss dann schon passen :-), denn rekonstruierte Fahrtenbücher sind nicht zulässig. Es müssen schon die Originalen sein.