Ladungssicherung/Überladung wer bekommt die Strafe?

11 Antworten

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Oh Gott, mir wird schlecht bei diesen ganzen Mistantworten!

Öffne nie eine Zollplombe, nie!!!

Grundsätzlich sind für die Ladungssicherung alle am Transport beteiligten Parteien verantwortlich. Das sind in der Regel der Fahrer, der Verlader und der Fahrzeughalter, in gewissen Situationen evtl. auch der Empfänger.

Der Fahrer sowieso, er ist verantwortlich für die betriebssichere Beladung seines Fahrzeuges. Der Verlader, weil er nach den anerkannten Regeln der Technik zu verladen hat, und der Fahrzeughalter, weil er Sorge zu tragen hat, daß sein Fahrer betriebssicher beladen lässt und der Chef die geeigneten Zurrmittel und Fahrzeuge bereitstellen muss.

In gewissen Situationen sogar der Empfänger, wenn er es besonders geladen haben will und dies nicht zu sichern ist oder nicht den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht. Es gibt oft Firmen, die wollen daß Material besonders verpackt wird oder besonders geladen wird um die Handhabung in ihrem Betrieb zu erleichtern. Dann schreiben sie vor wie angeliefert werden muss, ansonsten verweigern sie die Annahme. Ist das nicht entsprechend den Regeln, kann sogar der Empfänger zur Verantwortung gezogen werden.

Natürlich kann der Fahrzeughalter oder der Verlader eine zuständige Person damit beauftragen, z.B. einen Lagermeister oder einen Fuhrparkleiter, oder, oder, oder... Das ist im Betrieb intern geregelt, besonders wenn sie ISO-zertifiziert sind, muss das niedergeschrieben werden.

Der Fahrer und der Fahrzeughalter sind nicht verantwortlich, bei Containern und wenn das Fahrzeug verplombt ist.

Zu den Containern: Ein Container ist nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, also ein "Packstück". Für dieses Packstück ist ausschließlich der Verlader, bzw. Absender verantwortlich. Vergleichbar mit der Post: Schickst Du ein Paket mit der Post, so ist die Post verplichtet, dieses Paket ordnungsgemäß am LKW zu sichern, ob die Ware im Paket sicher ist, muß die Post nicht kontrollieren, dafür bist Du zuständig. Stell Dir vor die Post öffnet jedes Paket um zu sehen wie es verpackt ist..... Ganauso der Container, der Container ist das Packstück, das am Fahrzeig befestigt wird. Der Fahrer hat die ordnungsgemäße Sicherung des Containers am Fahrzeug zu verantworten, nicht jedoch was im Container ist. Außerdem werden Container meistens nach der Verladung sowieso vom Verlader verplombt, was zum nächsten Punkt führt, die Plombe.

Ist ein Fahrzeug verplombt, ist der Fahrer und der Fahrzeughalter auch nicht verantwortlich, nur der Verlader. Eine Werksplombe wird angebracht bei diebstahlgefährdeter Ware. Öffnet ein Fahrer eine Werksplombe, kann ihm vorgeworfen werden er wollte was klauen. Oder ich sag mal übertrieben: Eine Firma verklagt einen Fahrer weil dieser eine Werksplombe geöffnet hat und neueste Technik fotografiert hat und Industriespionage betrieben hat.... mal übertrieben gesagt.

Zur Zollplombe brauch ich glaub ich nicht viel sagen: Willst Du eine Zollplombe öffnen und gegen Zollrecht verstoßen? Willst Du daß Dir Schmuggel angelastet wird? Oder ähnliches?

Also hat der Fahrer und der Fahrzeughalter bei Containern und verplombten Fahrzeugen sich nicht zu verantworten. Nur der Verlader. Bei Containern wird der Fahrer sogar angewiesen nicht am Ladeprozess teilzunehmen..... Genauso wie bei manchem großen Verladern, der Fahrer nichts in der Halle oder auf der Ladefläche zu suchen hat und gegen Werksvorschriften verstößt, wenn er es doch tut.

Fällt dem Fahrer jedoch während der Fahrt auf, daß aus dem Gefühl heraus etwas mit der Ladungssicherung eines Container oder verplombten Fahrzeuges nicht stimmt, z.B. laute Geräsche aus dem Laderaum, schlechtes Fahrverhalten, usw. muß er den Transport abbrechen und die Polizei verständigen. Er darf nicht die Plombe lösen und kontrollieren. Polizei anrufen und sagen daß der Verdacht besteht, die Ladungssicherung ist nicht in Ordnung. Polizei klärt das mit Zoll oder bei Werksverplombung mit dem Verlader wie und wann geöffnet wird.

Fährt der Fahrer jedoch bei einem solchen Verdacht weiter und unterbricht den Transport nicht und verständigt nicht die Polizei oder Zoll oder Verlader, ist er ebenfalls verantwortlich.

Aber niemals eine Werks- oder Zollplombe selbständig öffnen!!!!!!

Natürlich kann ein Sachverhalt vor Gericht anders ausgehandelt werden. Es ist ja nie jeder Fall gleich.

Darüber sollten sich mal Menschen wie Wenne Gedanken machen, seine Antwort ist einfach nur unsachlich und ungenau und falsch.

Oldie01 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 13:14

Weiter unten in einer Antwort von mir steht was letztendlich dabei raus kam.

Siggi1910  28.04.2012, 10:17

Hi, äh das mit der Werksplombe ist so ne Sache. Es gibt keinen rechtlichen Hinderungsgrund der das öffnen untersagt, der BAG oder Polizei schon gar nicht und auch nicht dem Fahrer/Spediteur. Dies ist zumindest die Aussage eines Rechtanwaltes, der einen Fall deswegen Verteidigen musste. Der Fall endete vor Gericht mit einem Vergleich.

Siggi1910  28.04.2012, 10:22
@Siggi1910

Ach ja wenn du in Österreich zB. wegen einer Beule in der Plane und Werksverplombung die Polizei rufst, bezahlst du natürlich auch deren Einsatz, genau wie bei Bagadellunfällen ohne Personenschaden. Wer dafür die Burschen ruft bekommt ne Einsatzrechnung.

RainerB76  28.04.2012, 16:35
@Siggi1910

Da hast Du Recht Siggi, eine Werksplombe ist keine amtliche Plombe. Aber ob Du beim öffnen einer Werksplombe just for fun glücklich wirst..... Der Verlader macht Druck ohne Ende, der Spediteur verliert den Auftrag......

Ob nun ein zu bezahlender Einsatz in Kauf zu nehmen wäre? Wenn ich glaube ich spare mir die Einsatzkosten und es passiert nichts, dann passt es ja. Aber glaube ich dass ich mir die Einsatzkosten sparen muß und es fällt ein Coil runter und erschlägt an einer Fußgängerampel 20 Schulkinder.........................

Hab ich ja geschrieben, ich zitiere mich selbst: "Natürlich kann ein Sachverhalt vor Gericht anders ausgehandelt werden. Es ist ja nie jeder Fall gleich."

Sicher, macht man großen Aufstand und ist nichts, steht man dumm da. Macht man nix und passiert was...... Wie man es macht, man macht es falsch. :-)

Siggi1910  28.04.2012, 23:13
@RainerB76

Nene du nicht ich hab recht , das ist die Aussage des Anwaltes, ich halt mich da mangels Ahnung raus.:-)) Ich musste auch schon eine öffnen, gab halt ein wenig Schreibkram aber nach der Entladung war die Stückzahlmässige Abnahme ok und das wars. Nie mehr was gehört. Klar bei den Einsatzkosten muss man schon abwägen ob alles zueinander im richtigen Verhältnis steht. Es bleibt ja schliesslich auch nicht nur bei den Einsatzkosten, Verweigerung der Weiterfahrt, Umladen, Strafzahlung für nicht eingehaltene Termine, Strafen allgemein usw. da kann schon ein kräftiges Sümmchen zusammen kommen. Aber sicher wenn es schon so extrem wie von dir genannt sein könnte ist natürlich klar was zu tun ist. Stehen bleiben Augen zu und durch, hast ja keine andere Wahl.

RainerB76  29.04.2012, 13:40
@Siggi1910

War schon richtig extrem das Beispiel, vor allem, weil ich noch nie gesehen hab dass jemand einen Coil draufhat und der verplombt wurde... :-))))

Der Fahrer und die Firma bekommen jeweils eine Strafe.

Für die Ladung, egal wie gesichert, ist während der Fahrt generell der Fahrer des Fahrzeugs verantwortlich. Und in dem Fall übernimmt der Fahrer 2 den Wagen von Fahrer 1 und ist damit auch in der gleichen Schuld, die Sicherung ordnungsgemäß zu übernehmen. Da ist egal, wer geladen hat.

Zusatzfrage: Darf die Polizei überhaupt den verplombten LKW öffnen, oder unterliegt das nicht dem Zollamt? Der Fahrer kann wenn der LKW verplombt ist sich nicht die Ladungssicherrung ansehen, denn dazu müßte er die Plombe brechen, und das ist eine Straftat! Dann müßte er beim beladen des LKW´s anwesend sein und sich von der Ladungssicherung überzeugen. Wenn er das nicht kann ist der Belader des LKW´s für die ordnungsgemässe Sicherung der Ladung verantwortlich. Plomben dürfen meinens Wissens nach nur vom Zoll gebrochen werden.

Falls es jemanden interessiert hier mal die Antwort was dabei heraus gekommen ist.

Also das Verfahren gegen den Fahrer (2) der angehalten wurde ist komplett eingestellt worden da er keine Möglichkeit hatte die Ladungssicherung zu prüfen und von Außen nicht ersichtlich war das diese mangelhaft war.

Verantwortlich ist der Fahrer (1) der geladen hat und der Lademeister der die Plombe angebracht hat, da dieser sich vor anbringen der Plombe davon überzeugen muss das die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist.

So ganz genau weiß ich es auch nicht, würde aber sagen es ist der Belader zuständig. Du kannst dich aber mal auf den Seiten der BAG schlau machen.