Mehraufwendungen für Verpflegung in Einkommensteuererklärung bei wechselnden Beschäftigungsorten?
Hallo, ich habe eine Frage zu den Verpflegungsmehraufwendungen in der Anlage N der Steuererklärung. Ein Freund von mir arbeitet bei einem Sicherheitsdienst und hat dort ständig wechselnde Einsatzstellen, welche aber oftmals in der gleichen Stadt liegen. Seine Arbeitszeit liegt täglich bei ca. 10 Stunden. Ein Ausgleich wird geschaffen in Form von freien Tagen. Nun zu der Frage:
Können in der Steuererklärung trotzdem nur für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden, weil die Einsatzstelle im gleichen Ort ist, aber er dort nie länger als 3 Monate beschäftigt ist, oder sind diese Aufwendungen dann unbegrenzt abzugsfähig?
Danke im Voraus.... MfG PartyPnyx
3 Antworten
Bei Einsatzwechseltätigkeit (also wechselnden Einsatzorten wie bei deinem Freund) kann der Verpflegungsmehraufwand unbegrenzt geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass diese im selben Ort sind, es müssen lediglich verschiedene Stellen sein. Wichtig ist aber, dass man mindestens 8 Stunden ununterbrochen unterwegs ist und nicht zwischendurch, z. B. in der Mittagspause, die eigentliche Betriebsstätte aufsucht.
Oh super danke... Die ununterbrochene Beschäftigung besteht... Jetzt noch eine Frage:
Wie würde das sich verhalten, wenn man z.B. vom 01.01.2016 - 29.02.2016 in der Musterstr. in München stationiert war, dann für nen halbes Jahr woanders und dann vom 01.09.2016 nochmal 2 Monate dort beschäftigt war. Kann man dann beim zweiten mal an dem Einsatzort nur einen Monat geltend machen?
Es muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden, welches die regelmäßige Arbeitsstätte ist. Wenn dies die Zentrale des Arbeitgebers ist, dürfte jede Tätigkeit, die dort nicht stattfindet Reisekosten (VMA) auslösen. Ob die Tätigkeit in einer Stadt ausgeübt wird, kann nicht entscheidend sein. Es kommt darauf an, ob der Einsatzort (Straße, Stadtteil, Kunde etc.)wechselt.
Wenn jedoch jeden Tag der Arbeitgeber eine neue Arbeitsstätte festlegt, dann kann es sogar sein, dass dein Freund keine Reisekosten hat. Ein Blick in den Arbeitsvertrag sollte Klarheit bringen.
Gruß Ana
Die "Reise" beginnt jedes mal neu. Und eine Begrenzung auf 3 Monate ist dann nicht korrekt. Das gleiche wäre, wenn ich zwei Monate in Hamburg und 3 Monate in Frankfurt wäre. Das ist sicher unstreitig, dass ich für fünf Monate VMA bekomme. Gerade in Großstädten ist es zwar immer noch München, aber unterschiedliche Straßen etc. Eine Ausnahme sind Wanderbaustellen, wenn also der Arbeitsplatz "wandert" z.b. im Straßenbau. das wäre aber schon ein extremes Beispiel. :-)
Komisch, immer gelten die Anfragen für Freunde und Bekannte!
Haben die alle kein Internet, oder ist hier das Auskunftsportal für Schwarzarbeiter im Steuerrecht, die sich nicht trauen bei der Finanzverwaltung anzurufen?
Das ist erst einmal abhängig von der Art der Beschäftigung.
Arbeitnehmer ohne regelmäßige Btriebsstätte, haben meist immer eine Einsatzwechseltätigkeit.
Ob darüber hinaus noch Verpflegungsmehraufwendungen anfallen, oder Hin- und Rücktfahrt zum Ansatz kommen, hängt vom Einzelfall ab!
Die Reisekosten sind kein Problem. Die wurden ohne Nachfrage wie erklärt berücksichtigt. Die erste Tätigkeitsstätte ist die Leitstelle des Arbeitgebers. Für die Fahrten zu den Einsatzstellen sind Reisekosten angegeben worden und wie gesagt auch wie erklärt berücksichtigt. Es geht nur um die Verpflegungsmehraufwendungen. Hier man ein kleines Beispiel:
z.B. Vom 01.01.2016 - 15.02.2016 Einsatzstelle München Bahnhofstr.... Danach z.B. 16.02.2016 - 15.04.2016 Einsatzstelle München Gartenstr. .... Es werden nur die ersten 3 Monate seitens des Finanzamts mit 12 Euro Mehraufwand am Tag berücksichtigt, obwohl die Einsatzorte verschiedene sind und nur die Stadt die gleiche ist.
Die im Beispiel genannten Daten sind erfunden und entsprechen nicht der Realität, aber das Prinzip meine ich. Verstehst du was ich meine?
Es geht tatsächlich um einen Freund, da ich mal in der Schule gelernt habe, wie man Steuererklärungen erstellt, jedoch ist man da nie sooooo richtig ins Detail gegangen. Man kann ja auch nicht in der Schule alle Beispiele abdecken können
Trotzdem schonmal danke für deine Antwort.
Offenbar bist du im Steuerrecht nicht weit gekommen!
Steuerberatungen sind nur innerhalb der Familie ( § 15 AO - gegenüber nahen Angehörigen zulässig).
Die Auskunft des Finanzamtes ist definitiv falsch.
Wenn die Beschäftigung von vornhinein nie länger als 3 Monate geplant ist, sind es wechselnde Einsatzstellen.
D. h. er bekommt ganzjährig den Verpflegungsmehraufwand.
Sollte er auch noch mit dem eigenen Pkw fahren, sind es Dienstreisen, die mit der Abfahrt zum Einsatzort beginnen und mit der Rückkehr an der Wohnung enden.
Allerdings wird hierzu eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.
Das Finanzamt darf ihm allerdings auch den Werbungskostenabzug versagen, wenn er auf die Erstattung beim Arbeitgeber verzichtet, da es sich um Betriebsausgaben handelt, die der Arbeitgeber tragen muss.
Erstens möchte ich mal in gewisser Weise "Danke" sagen, dass du mir diese Auskunft gegeben hast.
Jetzt möchte ich nochmal etwas sagen:
Egal wie hilfreich dein Rat jetzt auch war. Nen bisschen mehr Freundlichkeit ist echt nicht schwer, oder?
Im Steuerrecht bin ich auch nicht weit gekommen. Ich habe ein Gymnasium mit der Spezialisierung "Wirtschaft und Verwaltung" besucht und dort haben wir für eine gewisse Zeit auch mal über die Erstellung von Einkommensteuererklärungen gesprochen, aber sind nie so sehr ins Detail gegangen.
Entschuldigung, dass ich kein Steuerberater bin....
§15 AO regelt in keinster Weise, wer eine Steuerberatung tätigen darf. Außerdem mache ich das auch nicht. Ich erweise einem Freund lediglich einen netten Dienst und das ohne irgendein Entgelt zu erwarten.
Jetzt mal etwas zu deinem ersten Kommentar:
Es ist doch vollkommen egal für wen die Frage ist, oder? Dann ist es so, dass mein Kumpel sich in solchen Sachen gar nicht auskennt und außerdem sein deutsch nicht das Beste ist. Er hat doch keine Ahnung wonach er suchen soll bzw. was er bei einem Telefonat mit der Finanzverwaltung sagen soll.
Ich verstehe dein Problem einfach nicht. Bleib einfach mal ein bisschen entspannter.
Die Reisekosten sind kein Problem. Die wurden ohne Nachfrage wie erklärt berücksichtigt. Die erste Tätigkeitsstätte ist die Leitstelle des Arbeitgebers. Für die Fahrten zu den Einsatzstellen sind Reisekosten angegeben worden und wie gesagt auch wie erklärt berücksichtigt. Es geht nur um die Verpflegungsmehraufwendungen. Hier man ein kleines Beispiel:
z.B. Vom 01.01.2016 - 15.02.2016 Einsatzstelle München Bahnhofstr.... Danach z.B. 16.02.2016 - 15.04.2016 Einsatzstelle München Gartenstr. .... Es werden nur die ersten 3 Monate seitens des Finanzamts mit 12 Euro Mehraufwand am Tag berücksichtigt, obwohl die Einsatzorte verschiedene sind und nur die Stadt die gleiche ist.
Die im Beispiel genannten Daten sind erfunden und entsprechen nicht der Realität, aber das Prinzip meine ich. Verstehst du was ich meine?
Trotzdem schonmal danke für deine Antwort.