Steuererklärung als Bandmitglied?
Hallo zusammen,
mein Freund ist Mitglied in einer Band und ich bin gerade dabei seine Steuererklärung zu machen.. Vielleicht kann mir da einer von euch weiterhelfen.
Also: Der Gewinn wird ja laut einer gesonderten Feststellung ermittelt, die uns aber jetzt noch nicht vorliegt. Ich hab also in der Anlage G den von ihm geschätzten Wert eingetragen und den Vermerk "von Amts wegen zu korrigieren". So, die GbR macht ja jetzt ihre eigene Steuererklärung, da werden dann ja die Einnahmen gegen die Ausgaben der Band gerechnet, also Miete usw.
Meine Frage: Wenn mein Freund jetzt Ausgaben hat, die nur ihn betreffen (er ist Gitarrist, also wenn er sich zB eine neue Gitarre kauft), oder seine Fahrtkosten zu den Gigs, muss ich die dann jetzt schon in seiner privaten Einkommensteuererklärung mit rein nehmen oder muss ich die Auflistung seiner Ausgaben demjenigen geben der die Steuererklärung für die GbR macht, dass die kompletten Kosten über die GbR abgerechnet werden und in seiner privaten Einkommensteuererklärung letztendlich nur noch der Wert aus der gesonderten Feststellung nachgetragen wird?
Danke schon mal!
4 Antworten
Die Aufwendungen gehören in die Erklärung der GbR als sogenannte Sonderbetriebsausgaben.
Bist Du Steuerberater?
Wenn nicht, ist das unerlaubte Hilfe in Steuersachen, auch dann, wenn Du für Deine Tätigkeit kein Geld verlangst.
Das gilt nur nicht für Verwandte im Sinne der Abgabenordnung.
Freunde sind keine Verwandten.
Ganz einfach: Für die Hilfe in Steuersachen gilt das Steuerberatungsgesetz.
Und das gilt ganz besonders auch für die Erstellung von Steuererklärungen.
Lies Dir mal die §§ 5 und 6 durch,
Dort findest Du als eine der Ausnahmen die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen an Angehörige im Sinne des § 15 AO.
Und zu diesem Personenkreis gehören Freunde mit Sicherheit nicht.
ich habe es aufgegeben, auf die unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen.
- Interessiert es niemanden
- unterschätzen diejenigen, die es machen, die Konsequenzen
Mir tun nur die Steuerbürger leid, die sich auf solche "Berufslaien" verlassen.
Und wenn es schief geht- wer merkt das schon?
Das muss in die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung. Als Sonderbetriebsausgaben.
einzig richtige Antwort!
Richtig!
So lange die Einkünfte noch nicht konkret festgestellt sind, kann er seine ESt-Erklärung noch gar nicht erstellen.
DerHans, bleib bei deinem Fachgebiet Recht und vermeide Antworten zu Steuern, die komplett falsch sind!
mein Kumpel mußte im November seine Steuer abgeben. Seine Frau ist an einer KG beteiligt, der Bescheid kommt grundsätzlich mind. 2 Jahre später.
Mit Deiner Kritik an @DerHans hast Du Recht.
Was ist aber mit unerlaubter Hilfe in Steuersachen?
Das stimmt aber so nicht, er kann seine private Steuererklärung schon machen mit dem Vermerk "von Amts wegen einzusetzen", das hab ich auch schon gemacht. Dann ergeht ein korrigierter Bescheid sobald die gesonderte Feststellung gemacht ist. Meine Frage war ja auch nicht ob er eine Steuererklärung machen kann oder nicht sondern ob ich die Kosten die sicher sind schon mal bei ihm eintragen kann oder ob das auch über die GbR läuft.
Wenn die GbR nicht einen Instrumenten-Pool hat. Ist und bleib es ja seine Gitarre
Hallo DerHans, und was ist mit § 155 Abs. 2 AO ? Sollen die Folgebescheide dann alle geschätzt werden?
Klar, kann er das!
Und dann schreibt man "Einkünfte unbekannt?"
Leute, ihr tut grad so als würde ich von irgendjemand xbeliebigen die Steuererklärung machen, er ist mein Freund da werde ich ihm ja wohl etwas helfen dürfen.
Das mache ich nun übrigens schon das dritte Jahr in Folge und ich hab auch schon oft beim Finanzamt angerufen und denen meine LAge geschildert und habe AUCH erwähnt dass es nicht um meine eigene Steuererklärung sondern um die meines Freundes geht. Ich denke wenn das nicht erlaubt wäre hätten die mich da schon drauf hingewiesen.
Versteh auch gar nicht wieso immer irgendwelche neunmalklugen kommen und irgendwo Diskussionen anfangen müssen anstatt einfach auf die Frage zu antworten.