Kann ich Steuererklärung für Gewerbe und privat getrennt einreichen?

4 Antworten

Dur reichst EINE Einkommensteuererklärung ein, in der du deine SÄMTLICHEN Einkünfte erklärst.

Nein, das geht nicht - denn es gibt ein Formular, auf welchem sowohl die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als auch die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb einzutragen wären. Und dieses Formular würde ja die Steuerhilfe ausfüllen - und dort eben eintragen, daß Du keine Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb hättest. Es müssen schon alle Teile der Steuererklärung mit allen Anlagen, also auch der Anlage G,  zusammenpassen.

Möglicherweise kannst Du die Anlage G sowie die Einnahme-Überschußrechnung vollkommen allein erstellen und zur Steuerhilfe mitnehmen, die dann nur noch den von Dir ermittelten Gewinn übernehmen und eintragen muß. Das solltest Du mal erfragen.

MickyFinn  07.04.2017, 11:34

,,und zur Steuerhilfe mitnehmen, die dann nur noch den von Dir ermittelten Gewinn übernehmen und eintragen muß. Das solltest Du mal erfragen."

Das machen sie nicht... sobald Gewinneinkunftsarten in dem betreffenden Jahr erwirtschaftet worden, lassen sie die Finger allg. von der Erklärung, weil sie es schlicht nicht dürfen.

Tigerwoelfin 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 10:24

OK, das wäre eine Möglichkeit dann. Danke für den Tipp.

Tigerwoelfin 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 10:20

Achso. Hm ... Danke.

Nein. Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, in  der alle Einkünfte erklärt werden. Der Lohnsteuerhilfverein ist raus, weil denen die Hilfeleistung in Steuersachen bei gewerblichen Einkünften nicht erlaubt ist. Such dir ggfs. einen Steuerberater.

Tigerwoelfin 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 11:36

Naja, ich bin schon fest angestellt und hatte nur wegen einer Sache ein Gewerbe angemeldet. Letztendlich hab ich mein Geld bisher nicht und im letzten Jahr nur 25 Euro damit verdient :P, aber trotzdem muss ich ja sowas machen. Ich frage mich halt, ob ich Anlage G ausfüllen kann und dann einfach meinem Lohnsteuerhelfer mit dazu geben kann und er das mit den anderen Sachen zusammen abschickt.

Helefant  07.04.2017, 21:21
@Tigerwoelfin

>Letztendlich hab ich mein Geld bisher nicht und im letzten Jahr nur 25 Euro damit verdient

Wie PatrickLassan richtig schreibt kann der Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr für Dich tätig werden.

Wenn du das kannst, ja. Du musst halt die Anlage G korrekt ausfüllen können. Dazu musst du auch eine Einnahme-Überschussrechnung deines Gewerbes beifügen, wegen der Gewinnermittlung. Umsatzsteuerpflichtig wirst du wohl nicht sein,

Tigerwoelfin 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 10:18

Das Ausfüllen sollte nicht das Problem sein. Ich weiß nur nicht, ob man diese beiden Teile getrennt einreichen kann. Wobei früher Gewerbe und Privat ja anscheinend getrennt gehalten werden mussten.

Kholaya  07.04.2017, 10:19
@Tigerwoelfin

Das geht getrennt, nur müssen die Abgabefristen eingehalten werden.

Tigerwoelfin 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 10:21
@Kholaya

Ja, das weiß ich. Aber nun verstehe ich nicht - jetzt wurde ja grade geschrieben, die Anlage G bezieht beides ein. Dann kann ich das ja doch nicht trennen, oder? Oder muss die dann zweimal ausgefüllt werden?

Kholaya  07.04.2017, 10:26
@Tigerwoelfin

Nein, nur einmal. Und die anderen Privat- Einkünfte. entnimmst du aus deiner priv. Steuererklärung. Dazu musst du dich halt mit deinem Steuerhilfeverein in Verbindung setzen.

PatrickLassan  07.04.2017, 10:51
@Kholaya

Das geht getrennt, nur müssen die Abgabefristen eingehalten werden.

Das geht nicht getrennt. Man kann nur eine Einkommensteuererklärung abgebe, in der sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erklären sind.

PatrickLassan  07.04.2017, 10:53
@Tigerwoelfin

- jetzt wurde ja grade geschrieben, die Anlage G bezieht beides ein

Da hast wohl etwas falsch verstanden. Anlage G ist für gewerbliche Einkünfte, die Einkünfte aus nichtselsbtändiger Arbeit sind in der Anlage N zu erklären. Beides zusammen (+ ggfs. anderen Anlagen) gehören zum Mantelbogen.