Steuerberater verhindert Einkommensteuererklärung
Steuerberater verhindert Einkommensteuererklärung 2010
Hi Ihr, zur Erklärung: Bis Januar 2011 war ich Kleinunternehmer, habe da das Gewerbe aufgegeben weil nicht genug Aufträge zusammenkamen. Meinem Steuerberater hatte ich alle meine Papiere gegeben.
Kurz darauf kam für 2009 eine Rechnung die ich nicht begleichen konnte (vom Steuerberater).
Jetzt kommt 2013 eine Schätzung vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung in Höhe von 13.000 EUR, verdient hab ich in dem ganzen Jahr aber nur ca. 3000 EUR + Ausgaben.
Nun ist es ja so das der Steuerberater die Einkommensteuererklärung nicht macht aber gleichzeitig auch mir die Papiere nicht wiedergibt.
Beim Finanzamt hab ich einen Wiederspruch eingereicht der wohl nun geprüft wird.
Da ich ja die Rechnungen auf dem Pc gespeichert habe und zumindest diese Belege noch habe aber die Quittungen von den Ausgaben nicht stellt sich mir die Frage ob ich die Steuererklärung nur mit den vorhandenen Rechnungen machen könnte und auf die Ausgaben verzichte?
Selbst ohne diese Abzüge kommen laut meiner Rechnung bei der Einkommensteuer mit 3000 EUR 0,00 EUR Abgaben raus ...
4 Antworten
das finanzamt macht oftmals eine "wilde" steuerschätzung. es ist aber kein problem, widerspruch einzulegen und in der begründung auf die einnahmen zu verweisen. dann wird die vorauszahlung reduziert. das geht auch ohne steuerberater.
die steuererklärung kannst du auch elektronisch machen und die belege nachreichen. versuch, mit dem finanzamt zu sprechen und zu erklären, dass du die belege nur elektronisch hast und der steuerberater die papiere nicht rausrückt.
dann schicke deinem steuerberater eine schriftliche aufforderung, die unterlagen bis zu einem bestimmten datum herauszugeben als einschreiben. teile ihm mit, wenn er es nicht bis dahin getan hat, dann erfolgt anzeige. er darf dich nämlich nicht durch einbehalten der unterlagen zur zahlung erpressen. da gibt es andere mittel z.b. könnte man ratenzahlung vereinbaren oder er soll den gerichtsvollzieher schicken. aber die unterlagen sind deine und die darf er sich nicht aneignen.
bei gericht kann man auch eilanträge stellen, um dringende dinge durchzusetzen z.b. herausgabe dieser dringend benötigten unterlagen. genaueres kann dir ein anwalt sagen.
Den rechtlichen Stand hat HelmuthK schön beschrieben.
Ideen zur praktischen Umsetzung: Außer dem StB einen entsprechenden Brief zu schreiben und ihm eine Frist zur Herausgabe der Unterlagen zu setzen, könnte man zusätzlich:
zur Kostenersparnis anbieten, die Unterlagen bei ihm abzuholen
den unstrittigen Teil der vielleicht zu hohen Rechnung schon mal zahlen (Kopie des Zahlungsbelegs und entsprechenden Text mit in o. g.Brief) Das wirkt psychologisch günstig und senkt (viel wichtiger!) den restlichen Streitwert.
oder falls die Rechnung wegen Geldmangel nicht bezahlt wurde: Ratenzahlung anbieten und gleich schon mal die erste Rate überweisen. Auch hierfür Quittung und entsprechenden Text mit in o. g. Brief
Gut, der Steuerberater arbeitet in dem Fall nur gegen Vorkasse. Dennoch darf er Ihnen nicht die Unterlagen weg nehmen. Gehen Sie zu ihm und sagen: " Unterlagen bitte", wenn er sie nicht rausgibt holen Sie die Polizei, das ist Diebstahl, er hat kein Pfandrecht.
Sie können den Sb bezahlen oder Terror machen, ohne die Unterlagen wird es nur noch schlimmer. Er hat ein Rückbehaltungsrecht an seiner Arbeit (Buchhaltung, Steuererklärung,etc) aber er kann nicht Ihre Belege "beschlagnahmen".
Doch kann er anscheinend. Beispiel: http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerberate-behaelt-Unterlagen-ein-__f189228.html
Der Steuerberater hat nur das Zurückbehaltungsrecht an den Ergebnissen seiner eigenen Arbeit, also Konten, Abschluss usw. Die Originalbelege seiner Mandanten. also Rechnungen, Bankauszüge usw. kann er nicht zurückbehalten. Die muss er herausgeben, auch wenn der Mandant bei ihm noch Gebührenrückstände hat.
Guten Morgen
Als ich danach gegoogelt hab bin ich auch einige Male auf Ergebnisse gestoßen die Angeben das die das dürften wenn eine Rechnung offen ist!
Hat zum Beispiel ein Anwalt ne Antwort drauf gegeben sogar mit § dazu: http://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerberate-behaelt-Unterlagen-ein-__f189228.html
Ich hatte schon bei einer anderen Frage zum gleichen Thema auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.3. 2004 IR ZR 178/03, hingewiesen. Darin hatte der BGH ausgeführt, dass ein Steuerberater bei offenen Rechnungen seine eigenen Arbeitsergebnisse nicht herausgeben muss, also gefertigte Buchhaltung usw. Nach dem Urteil ist er jedoch verpflichtet, dem Mandanten die Unterlagen und Belege herauszugeben, die er vom Mandanten zur Erledigung seiner Aufgaben erhalten hatte. An diesen Unterlagen erwirbt der Steuerberater kein Eigentums- oder Pfandrecht. Auch der säumige Mandant kann diese Unterlagen zurück verlangen.
Ich kann es nachvollziehen das er die Unterlagen behält, nach Aufforderung mit Fist zur Herausgabe bekam ich ein Schreiben das er sich auf sein Zurückbehaltungsrecht beruft. Die Lage am Ende war so mies das ich sein Geld nicht mehr aufbringen konnte, ich lebe mit den Konsequenzen aber Lösungen für einiges muss ja trotzdem her. Es muss ja nicht noch schlimmer werden.