Steuerbescheid - Fahrtkosten wurden nicht anerkannt?

4 Antworten

1. Ist jeder Steuerbescheid eine Einzelfallentscheidung - aus dem Steuerbescheid vergangener Jahre abzuleiten, dass auch im folgenden Jahr eine gleiche Entscheidung getroffen wird, kann man erhoffen - muss aber nicht sein.

2. Für Fahrten zu 1. Tätigkeitsstätte wird die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte zugrunde gelegt. Als Wohnung gilt der Hausstand, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Die Zweitwohnung zählt nur bei einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung. Genau das müsste aber nachgewisen werden - denn woher soll beim Finanzamt jemand wissen, welche Wohnungen Du hast und nutzt? :-))

3. Die Entfernungspauschale von 4.500 Euro gibt es zwar unabhängig vom genutzen Verkehrsmittel, sogar wenn der Weg zu Fuß zurückgelegt wird. Aber dass der Weg überhaubt zurückgelegt wird, muss schon nachgewiesen werden. Das geht beispielsweise auch mit einer Bescheinung des Arbeitgebers - wenn er es denn kann und bestätigt. ;-)

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 26.03.2017, 14:27

Woher soll der Arbeitgeber denn wissen, von welchem Wohnort ich zur Arbeit anreise? :-)

Es ist das Haus meiner Eltern in dem ich eine eigene, abgegrenzte Wohnung habe. Meine Eltern, Freunde und Nachbarn können bezeugen, dass ich fast jedes Wochenende dort bin, das müsste doch eigentlich genügen?

Ernsterwin  30.03.2017, 07:49
@Steuerbescheid

Zur Bescheinigung durch den Arbeitgeber habe ich ja eingeschränkt, "wenn er es denn kann und bestätigt."

Andernfalls musst Du eben andere Nachweismöglichkeiten nutzen.

"'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden."

Diese Begründung des Finanzamts ist doch aussagekräftig genug. Verwende ich häufig auch.

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 14:49

aber ist es nicht so, dass das Finanzamt Fahrtkosten bis zu 4500,- ohne Nachweise anerkennen muss und kann ich zumindest diese noch einfordern?

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 15:13
@Omikron6

Wie kann ich denn jetzt noch nachträglich die 4.500,- Euro anerkannt bekommen. Bis zu dieser Kostendeckelung ist es doch völlig egal, ob ich mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad gefahren bin. Entsprechend wären auch keine Nachweise erforderlich bzw. überhaupt vorhanden.

Omikron6  25.03.2017, 15:22
@Steuerbescheid

"die Wege von meiner Arbeitsstelle zu meiner Zweitwohnung nicht berücksichtigt wurden"

Als Werbungskosten können nur berücksichtigt werden die Wege von der Zweitwohnung zur Arbeitsstelle und nicht die Wege von der Arbeitsstelle zur Zweitwohnung. Das sind unterschiedliche Dinge. Das Finanzamt möchte nur nachgewiesen bekommen, ob du diese Wege auch TATSÄCHLICH unterwegs warst. Ob zu Fuß, per Auto, Bahn oder Fahrrad ist nicht das Ding. Es geht nur darum, ob du diesen Weg in irgendeiner Weise TATSÄCHLICH bewältigt hast.  

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 16:24
@Omikron6

Ja, es geht ja auch um die Wege von der Zweitwohnung zur Arbeitsstelle die nicht anerkannt wurden.
Wie soll ich die denn nachweisen, wenn ich mit dem Fahrrad gefahren bin?

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 16:37
@Steuerbescheid

file:///D:/Die%20Vulg%C3%A4re%20Analyse/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf

Hier stehts auch noch einmal schwarz auf weiß: Das Finanzamt MUSS mir die Pauschale bis 4.500,- anerkennen, auch ohne Nachweise.

Steuerbaer  25.03.2017, 17:01
@Steuerbescheid

Bei den 4.500 € handelt es sich nicht um einen Pauschbetrag sondern um die Höchstgrenze, die für Fahrtkosten, die nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt werden, entstehen. Nachweisen im Sinne von Belegen musst bzw. kannst du das nicht, die angegebenen Kosten müssen aber im Rahmen der Würdigung des Einzelfalls realistisch und glaubhaft erscheinen.

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 17:12
@Steuerbaer

Mein Zweitwohnsitz ist 600 KM entfernt, das sollte glaubhaft sein und war es bis jetzt auch immer ...

Kann ich nachträglich noch abändern, dass ich statt mit dem eigenen PKW in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin und somit 4500 pauschal und ohne Nachweis geltend machen?

Oder anders gefragt: Warum hat das FA nicht sofort die 4500,- anerkannt und dann einfach ab diesem Betrag einen Cut gemacht?

da diese nicht nachgewiesen wurden.

Das ist doch eindeutig.

Ohne Nachweis muss gar nichts anerkannt werden.

Du kannst immer Widersprechen.

Sofort Einspruch einlegen, da der Bescheid von der bisherigen Steuerfestsetzung abweicht und das Finanzamt werder aufgefordert hat ein Fahrtenbuch zu führen, noch sonstige Aufzeichnungen zu machen oder etwa den Gesamtkilometerstand mitzuteilen.

Die Einspruchstfrist beeträgt 1 Monat.

wurzlsepp668  25.03.2017, 14:58

Respekt, du kennst den kompletten Sachverhalt .......

ich bin mir ziemlich sicher, dass das Finanzamt im letzten Bescheid für die Zukunft den Nachweis angefordert hat ....

byhteway:

wenn die Fahrten bisher anerkannt wurden besteht kein Anspruch darauf, diese auch künftig anerkannt zu bekommen .....

außer du zeigst mir hierzu eine gesetzliche Regelung ..

agentharibo  25.03.2017, 15:07
@wurzlsepp668

Die gesetzliche Reglung nennt sich Vertrauensschutz.

wurzlsepp668  25.03.2017, 16:55
@agentharibo

tja, den gibts dummerweise aber im Steuerrecht nicht .....

oder wo steht der im Gesetz?

Steuerbescheid 
Beitragsersteller
 25.03.2017, 15:13

Wie kann ich denn jetzt noch nachträglich die 4.500,- Euro anerkannt bekommen. Bis zu dieser Kostendeckelung ist es doch völlig egal, ob ich mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad gefahren bin. Entsprechend wären auch keine Nachweise erforderlich bzw. überhaupt vorhanden.

wurzlsepp668  26.03.2017, 20:50
@Steuerbescheid

Meldung der Beleidigung ist raus ....

ganz abgesehen davon: DU kannst nicht lesen ...

es heißt hier ausdrücklich in die Gesetzgebung ....

die Gesetzgebung hat sich NICHT geändert! der Vertrauensschutz hat
KEINE Anwendung auf geänderte Sachverhalte des Steuerpflichtigen!

nur die Einschätzung des Sachbearbeiters!

aber was unterhalte ich mich weiter mit einer Person, die MIR als STEUERBERATER das Steuerrecht erklären will!