Überschreiten der Pauschalgrenze bei Fahrtkosten der Steuererklärung ohne Nachweis und Folgen
Hallo,
auf Grund von Lehrgängen habe ich im vergangenen Jahr die Pendlerpauschalgrenze von 4500 Euro in der Steuererklärung überschritten. Das FA fordert jetzt Nachweise. Jedoch ist es mir nicht möglich, die km-Nachweise zu erbringen, lediglich die Arbeitstage kann ich belegen, was allerdings nicht ausreicht.
Jetzt die Fragen:
Reicht die Tatsache aus um ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten?
Wenn ich die km nicht nachweisen kann, werden meine Kosten auf die 4500 € Grenze gekappt?
Oder bekomme ich in diesem Fall gar keine Fahrtkosten erstattet?
Lg Thomas
3 Antworten
Ich habe mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt.
Ich kann die Lehrgänge auf Grund von Kommandierungen belegen und habe die Erstattungen, welche ich bekommen habe, natürlich angegeben.
Weiterhin geht es nicht um die Fahrt zu Lehrgängen, sondern um die Fahrten während Lehrgängen zurück zum Wohnort.
Da es ein Neuwagen ist, habe ich im ersten Jahr auch keine Werkstatt- oder Tüv-Berichte als Kilometernachweis.
Und ja meine Angaben waren korrekt!!
Die eigentliche Frage ist ja aber nun auch, was jetzt auf Seiten des FA passiert, da ich es ja nun nicht belegen kann.
Fahrten zu Lehrgängen sind üblicherweise Dienstreisen und demnach gar nicht unter der Pendlerpauschale anzusetzen.
Die Grenze von 4.500,00 € gilt nicht bei Fahrten mit dem eigenen PKW. Da sind die Werbungskosten im Prinzip nach oben nicht begrenzt.
Sind die Kilometerangaben so hoch, dass sie für das Finanzamt unglaubwürdig sind? Sind die Lehrgänge nachgewiesen? Hast Du dafür keine Fahrtkosten erstattet bekommen? Und hast Du keinen Nachweis, auch nicht über Reparaturrechnungen oder TÜV, möglicherweise auch aus dem Vorjahr und aus dem nächsten Jahr?
Warum kannst Du nur die Arbeitstage und nicht die Tage für die Lehrgänge belegen?
Gehe mal in Dich, ob Deine Angaben wirklich korrekt waren.