Steuererklärung Einfache Fahrt zur Arbeit 300km, kein Zweitwohnsitz wie angeben?
Ich habe ein 300km Arbeitsweg. Dieses Strecke fahre ich im Schnitt 4 mal im Monat (die letzten 6 Monate).
Ich habe kein Zweitwohnsitz da sich dies finanziell nicht lohnt und meine Lebensmittelpunkt in der Heimat ist, bzw. ich übernachte jeweils höchstens eine Nacht im Hotel.
a.) Kann ich die einfache Fahrt ganz normal entsprechend der Km pauschale angeben zzgl. der Übernachtungskosten?
b.) Was passiert falls ich die km nicht nachweisen kann (habe nur den Kilometerstand und die entsprechenden Angaben bei der Versicherung). Persönliches Pech, oder sogar eine Straffe?
1 Antwort
Angestellter ? Dann einfach die 300km mit den gemachten Fahrten addieren mal 4 und mal 12. Da muss aber noch Urlaub und Krankheit abgezogen werden. Irgendwo muss ja der Arbeitgeber eingetragen werden, da sehen die ja dann die tatsächliche Entfernung zur Arbeitsstätte und das sollte dann auch keine Probleme geben. Wo schläfst du denn ? Die Tage für die Verpflegungspauschale kann der Arbeitgeber bestätigen. Wenn das nicht plausibel für die ist , dann melden die sich entweder oder kürzen es so, dass es plausibel ist.
Sind die Nächte im Hotel denn vom Unternehmen so angeordnet/ gewünscht oder ist es um den Fahrtweg zu sparen ? Bei ersterem bestätigt der AG die dann ja ohne Probleme. Aber der Fahrtweg geht ohne Probleme durch.
Zunächst danke für die Hilfe. Privat organisiert um Fahrtweg zu sparen, ich habe beim Jobwechsel mit dem neuen Arbeitgeber ausgemacht, dass ich möglichst ein Tag die Woche in der Firma sein sollte (auf eigene Kosten). Folglich geht die Hotelübernachtung auf eigene Rechnung.
Angestellter genau. Häufig fahre ich am gleichen Tag zurück, ab und an passiert es dass ich eine Nacht im Hotel verbringe.