Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?
Schönen guten Tag liebe Community!
Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.
Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -
- Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
- Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
- Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?
Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!
Liebe Grüße.
3 Antworten
habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt
Das ist schon mal falsch. Eine Frau ist nicht das Einzige, welches den Anspruch auf Trennungsgeld begründet. Es reicht, einen eigenen Hausstand zu haben. Dann gibt es Trennungsgeld. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Familienheimfahrten, die bezahlt werden. Den Turnus dafür weiß ich nicht, aber früher war das 1 mal im Monat.
Trennungsgeld gibt es so lange, bis die Umzugskostenvergütung bewilligt wird. Aber eine Bewilligung auf Umzugskosten kann es erst geben, wenn du einen eigenen Hausstand angemeldet hast. Hast du ihn angemeldet, bist du in dem Moment berechtigter Trennungsgeldempfänger, bis die Truppenverwaltung den Umzug bewilligt, weil das billiger kommt.
Ein BW-Ticket kannst du nicht in Kohle umwandeln. Hast du eines, und brauchst du es nicht, musst du es zurückgeben. Tust du das nicht, begehst du dein erstes Dienstvergehen.
Die Familienheimfahrt wird immer auf der Basis einer zumutbaren Zugverbindung bezahlt. Bekommst du für das gleiche Geld ein Flugticket, kannst du das abrechnen. Ist es teurer, und du entscheidest dich trotzdem dafür, bekommst du nur das Geld wieder in der Höhe eines Zugtickets.
Ich denke mal, dir wurde die Umzugskostenvergütung zugesagt, oder? Das heißt, dass du bei Lehrgängen über (ich glaube) sechs Monaten keinen Anspruch auf Trennungsgeld hast, soweit ich weiß. War bei mir damals auch so.
Und ja, du kannst das natürlich von der Steuer absetzen. Solltest du definitiv auch machen.
Achso, und wenn ich mich nicht irre, bezahlt dir die Bw maximal die Anreise zu Lehrgangsbeginn und dann wieder die Abreise zu Lehrgangsende.
DasFinanzamt wird wohl Nachwiese in Form von Zugfahrkarten oder Kilometerständen verlangen.Wenn Du die dann nicht bringen kannst, werden wohl nicht alle heimfahrten anerkannt.
Eine Obergrenze führ Fahrten gibt es nicht. Aber du bekommst maximal 4500€ Fahrtenpauschale zurück. Nachweise können sie natürlich auch so fordern, wenn sie es nicht glauben. Also Tankbelege, Werkstattrechnungen (für den Tachostand) und evtl. Zugtickets aufheben
Ich bin einfach umgezogen.
Als ich noch 400km weit vom Standort weg wohnte habe ich auf Lehrgängen Trennungsgeld bekommen. Und konnte eine Reisebeihilfe beanspruchen. Das waren dann jeden Monat ca. 100€+.
Das du die gefahrenen Kilometer vom der Steuer absetzen kannst (bekommst auch nur ein Teil wieder) ist richtig, aber du musst die Bescheinigungen für erstattete kosten von der Bw mit einreichen und berücksichtigen.
Vielen Dank schon mal! Gibt es denn quasi eine Obergrenze für die Fahrten die ich tätige? Wenn ich z.B. jedes zweite Wochenende 800km angebe, dann würden die sich doch auch was dabei denken oder?