Arbeitsende auf der Baustelle?
Ich tue jetzt ferienarbeiten bei einem heizungssanitär. Die Arbeitszeit wären von 7:00-16:30. Ich muss um 7 bei der Firma sein, ab da fahren wir ca 1h bis zur baustelle. Gilt dies als Arbeitszeit bzw ist Arbeitsende also um 16:30 auf der Baustelle oder wenn man bei der Firma wieder eintrifft?
4 Antworten
feierabend ist wenn fertig , oder eben am einsatzort .
man ist 6:50 am betriebsort , damit es 07:00 losgeht .
lohn für arbeitszeit , nicht für anwesenheit .
das ist handwerk - nicht büro.
Gilt für deinen Betrieb der allgemeinverbindliche Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes?
Wenn ja, ist es üblich, dass die Arbeitszeit erst auf der Baustelle beginnt, da die Arbeitsstelle die Baustelle ist. Wenn du dich also nur in den Bus reinsetzen musst, wirst du hier Pech haben. Gleiches gilt für die Rückfahrt.
Anders sähe es aus, wenn am Firmensitz vorher noch Arbeiten durchgeführt werden müssen oder noch Anweisungen entgegengenommen werden.
Die Arbeitszeit beginnt wenn Du in der Firma bis, also um 7.00 Uhr, und endet wenn Du am Abend die Firma verlässt (in die Du ja nach getaner Arbeit zurückkehrst) um heim zu gehen. Die vorgeschriebenen Ruhepausen während Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden nicht zur Arbeitszeit gerechnet.
Wenn der AN von daheim gleich zur Baustelle fährt, ist das keine Arbeitszeit. Muss er aber erst in den Betrieb (was bei diesem Ferienjobber ja der Fall ist), zählt dieser Weg nicht zur Arbeitszeit, wohl aber der Weg vom Betrieb zur Baustelle.
In deinem Link wird es ja aufgeführt
4. Der Arbeitnehmer wird von seinem Kollegen zum Kunden / Patienten / auf die Baustelle gefahren
Von den Wegezeiten sind sog. Dienstreisezeiten zu unterscheiden. Als
Dienstreisezeit wird die Zeit bezeichnet, die ein Arbeitnehmer benötigt,
um an einen anderen Ort als den Betriebssitz des Arbeitgebers zu
gelangen. Diese Dienstreisezeit ist für den Arbeitgeber nur dann
vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
während der Reisezeit zur Erbringung von Arbeitsleistungen heranzieht,
etwa zur Berichterstattung an den Arbeitgeber, zur Auswertung von
Unterlagen, zur Vor- oder Nachbereitung der Arbeit oder Ähnlichem. Wird
der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber während der Dienstreisezeit nicht
zur Arbeit herangezogen und kann seine Reisezeit weitgehend frei
gestalten (Schlafen, Lesen, Musikhören o. ä.) gilt diese Zeit, auch wenn
sie im Firmenfahrzeug des Arbeitgebers verbracht wird, als Ruhezeit und
ist damit nicht vergütungspflichtig.
Leider fehlen die weitergehenden Infos, ich gehe aber mal davon aus, dass dies hier der Fall ist und das der Fragant lediglich Beifahrer ist und das es sich somit um keine zu vergütende Arbeitszeit handelt.
Arbeitszeit ist doch die Zeit die zwischen Beginn und Ende der Arbeitsleistung liegt.
Wenn der Fragant hier auf Montage ist und die Arbeitsleistung laut Arbeitsvertrag auf der Baustelle erfolgt und er nur Beifahrer ist, dann würde die Arbeitszeit doch erst bei Arbeitsaufnahme auf der Baustelle erfolgen und nicht mit Ankunft im Betrieb.
Das würde sich mit dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes decken.
Kommt darauf an was als Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgehalten ist und ob ihr zwingend vorher in die Firma müsst.
Beides ist möglich, also das die Arbeitszeit erst ab Baustelle beginnt oder das die Arbeitszeit direkt in der Firma beginnt.
Also ich hab keinen Vertrag unterschrieben
und bekommst dein Geld bar auf die Hand ? :D
Damit wäre ich vorsichtig.
Wen der allgemeinverbindliche Tarifvertrag des Bauhauptgewerbes gilt, gilt die Arbeitszeit in der Regel erst mit dem Eintreffen auf der Baustelle, da die Baustelle der Arbeitsort ist und nicht der Bauhof.
Sind jedoch am Bauhof schon Arbeiten zu erledigen, gilt die Arbeitzszeit ab Bauhof.