Steuer, Anlage L, Art der Gewinnermittlung, Forst

1 Antwort

Für den Holzverkauf gibt es Sonderfreibeträge nach § 51 ESTDV.

Holzverkauf auf dem Stamm: 20% Bei Selbstgeschlagenem Holz : 55%

Bitte beachten: in den Freibeträgen sind SÄMTLICHE Betriebsausgaben für den Holzverkauf enthalten, d.h. die Kosten für Diesel, Traktor-Abschreibung usw. müßte anteilig gekürzt werden. Auch die Kosten für die Wiederaufforstung sind in den Freibeträgen bereits enthalten.

Ich würde also bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG bleiben und die genannten Freibeträge in Anspruch nehmen. Achtung: die Freibeträge werden AUF ANTRAG gewährt, d.h. wenn diese in der Steuererklärung nicht beantragt sind, besteht für das Finanzamt keine Verpflichtung, die Freibeträge zu gewähren.

Klingone2 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 16:18

Hallo Sepp,

danke, ich habe 2013 die 20% beantragt bei der größeren Einnahme durch den Harvestereinschlag. Aber kann ich dann 2014 wieder ganz normal meine Kosten (Wasser- und Bodenverband, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer) geltend machen? Und wie heißt diese Gewinnermittlungsart? Elster will das neuerdings wissen. Diese normalen Kosten habe ich 2013 nicht geltend gemacht, weil ich ja die 20% gewählt habe. Richtig?

Ich habe aber 2013 keinen extra Antrag gestellt, sondern nur die Einnahmen in die entsprechenden Felder eingetragen. Reicht das?

wurzlsepp668  28.02.2015, 16:41
@Klingone2

hierbei dürfte es sich um eine "normale" Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EstG handeln.

ähm Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, die Gebäudeversicherung für die Scheunen (bzw. Schupfa, wia des bei uns heißt ...) gehören noch rein, anteilteile Telefonkosten, anteilige Bürokosten, Du hattest sicherlich noch Fahrtkosten .....

Und wenn Du in 2013 nur die Einnahmen eingetragen hast, ist das nachteilig für Dich, da die Freibeträge nach § 51 ESTDV wie gesagt nur auf Antrag gewährt werden ...

Klingone2 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 17:06
@wurzlsepp668

2013 habe ich die Einnahmen minus 20 % eingetragen, weil es hieß, damit wären alle Ausgaben pauschal abgedeckt. Oder sind da nur die mit dem Einschlag zusammenhängenden Kosten gemeint? Und ich hätte BG, Grundsteuer, WuB-Verband trotzdem absetzen können?

wurzlsepp668  01.03.2015, 11:54
@Klingone2

yup, hättest Du ansetzen können....