Darf ich einen Hochsitz im Wald betreten?
Hallo,
als ich noch ein Kind war wurde mir immer erzählt, dass ich im Wald nicht auf einen Hochsitz klettern darf. Das hatte aber eher den Grund, dass es zu gefährlich war als dass es verboten war.
Nun bin ich etwas älter und ein leidenschaftlicher Fotograf.
Im Winter wäre es natürlich schön nicht auf dem kalten Boden liegen zu müssen und von oben etwas vor Schnee geschützt zu sein.
Deswegen frage ich jetzt hier, ob es jetzt wirklich verboten ist einen Hochsitz zu betreten? Sind das private "Gebäude" oder kann sie jeder für seinen Zweck nutzen?
Vielen Dank.
9 Antworten
http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/lsa/ffog_ges.htm
Beachte § 3 Absatz 2 Nr.1 Buchstabe f
Du wirst keine Problem bekommen, wenn du dich anständig und rücksichtsvoll verhältst, und deinen Interessen nachgehst. Wenn du zufällig auf den zuständigen Förster treffen solltest, wird er eher erfreut sein, einen Natur Begeisterten und Interessierten Mitmenschen zu treffen, mit dem er sich auf Augenhöhe austauschen kann.
Nach den Jagdgesetzen der Bundesländer ist die Benutzung jagdlicher Einrichtungen untersagt und das auch wenn sie nicht extra gesichert sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochsitz#Nutzung_durch_Unbefugte
Wenn du ein Gebiet hast in dem du Fotografieren möchtest solltest du dich mit dem Eigentümer und dem Jagdberechtigten abstimmen. Die Ansprechpartner sind die Revierförster bzw. Jagdgenossenschaften.
Wenn du denen versprichst das die auch ein paar schöne Fotos bekommen haben die sicher nichts dagegen.
Nein, das ist untersagt.
Du könntest dir aber deinen eigenen Hochsitz mitnehmen ;-)
http://www.frankonia.de/Superleichter+Baumsitz/Ansicht.html?Artikelnummer=148141&query=hochsitz
Ja, darfst du. MIt Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten. Ohne diese ist es, je nach Landesrecht, entweder per se oder nach Unterlassungsaufforderung, eine Ordnungswidrigkeit.
Dein viel größeres Problem ist, daß man dir, wenn du eine jagdliche Einrichtung betrittst, unterstellen kann, daß du das Wild aufsuchen willst, dich also auf der Jagd befindest. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Jagdwilderei dürfte deutlich unangenehmer als ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein.
Ich schließe mich den anderen Tippgebern an: Red mit dem Inhaber des Jagdrechts in deinem Fotorevier. Der kann dir helfen. Wenn er es nicht will laß es sein und red mit den Inhabern des Jagdrechts der Nachbarreviere.