Darf ich Firmenwagen, den ich privat nutzen darf, auch an Freundin verleihen?
Darf man einen Firmenwagen, den man auch zur privaten Nutzung bekommen hat, auch an einen Freund oder eine Freundin verleihen, d.h. dürfen die mit dem Wagen auch mal fahren oder ist das verboten?
7 Antworten
Das darfst Du ganz bestimmt nicht, schau' mal in Deinen Vertrag rein, da ist auch die Art der Nutzung festgeschrieben. Verstöße können zur Kündigung führen.
Nein. Ein Firmenwagen darf nur für Firmenzwecke gebraucht werden und darf auch nur von dem gefahren werden, der den Auftrag vom Chef bekommen hat.
Korrekt, pjakobs!
Wenn es so vereinbart wäre, müste er es doch wissen, weil es in seinem arbeitsvertrag stünde, den er ja kennen müste. Da er es aber offensichtlich nicht weiß gehe ich von der Regelung aus, wenn nichts darüber im Vertrag steht. Und dann darf er es nicht.
pjakobs hat recht, nur es muß nicht unbedingt durch den Vertrag geregelt werden. Viele Firmen haben zB eine separate Dinstwagenverordnung wo es beschrieben wird.
Auch die müste er dann ja kennen, weil sie ihm mit Sicherheit ausgehändigt oder zumindest gezeigt wurde. Ich gehe weiterhin von keiner schriftlichen Vereinbarung aus.
In den Verträgen unserer Firma steht ausdrücklich drin, daß ein Ehepartner den Dienstwagen ebenfalls nutzen darf.
Der Ehepartner ist ja auch etwas anderes als ein Freund , oder Freudin . Ich würde mich tunlichst hüten und einem Freund / Freundin den Firmenwagen zu überlassen .
Habe vielleicht den Nachsatz "sonst niemand" vergessen!
Es kommt darauf an, was mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstwagenverordnung geregelt ist, steht dort nur, dass der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen darf, dann darf die Freundin -wenn die Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung nicht dagegen sprechen- auch mit dem PKW fahren.
So ist es
Falls es verboten wäre, müßte das in deinen Verträgen so zu lesen sein. Man nehme z.B. den Nutzungsvertrag, Arbeitsvertrag oder die Durchschrift der Versicherungspolice. Damit müßte deine frage eindeutig zu klären sein!
Also ich darf offiziell auch den Wagen meines Vaters fahren. Von daher ist der Nutzungsumfang auch sicher individuell fest zu legen.
nein. Ein Firmenwagen darf in dem Umfang genutzt werden, der vertraglich festgelegt ist. Wenn ich dort das Recht habe, dritte zu benennen, die das Fahrzeug fahren dürfen, dann ist das so.
In allen Verträgen, die ich bisher hatte war zumindest mein Lebenspartner berechtigt, das Fahrzeug zu fahren, dazu musste lediglich eine Führerscheinkopie hinterlegt werden, damit hat das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht genüge getan.
Es steht übrigens nirgendwo, daß mein Lebenspartner im gleichen Haushalt leben muß.
pj