Stellenanzeige unbefristet?
Hallo ich habe mich auf eine Stellenanzeige beworben wo die Voraussetzungen eine technische Ausbildung ist und die Stelle ist mit einer unbefristet Arbeitsverhältniss ausgeschrieben das Unternehmen hat circa 200 Mitarbeiter. Und ist in der Mettal/Elektroindustrie
So Gespräch gehabt und mir wurde zugesagt und wann ich zum unterschreiben vorbei kommen könnte oder halt ob sie mir es zuschicken soll.
Bei Nachfrage „ unbefristete Arbeitsverhältnisse hat sie mir drauf geantwortet nein befristet für 1 Jahr „ das das für die eine verlängerte Probezeit sei. So die personalchefin
jetzt verstehe ich nicht warum die das so machen hat einer Erfahrung gemacht.
der technische Leiter hat mir gesagt das die langfristig Leute suchen.
3 Antworten
Naja, für Dich ist es sicherlich blöd. Ich kann das Unternehmen aber sehr gut verstehen! Drei Monate kann man sich mal verstellen - bei einem Jahr wird's schon schwieriger.
Leider ist es ganze momentan, grade bei größeren Firmen, absoluter Standard, dass erstmal nur befristet eingestellt wird.
Die Stellenausschreibung hätte dann aber besser formuliert sein können und auch in den Bewerbungsgesprächen hätte es von Seiten des Unternehmens gesagt werden "sollen" (müssen wäre wohl rechtlich falsch).
Wenn die Stelle als unbefristet ausgeschrieben ist, können sie dich nicht einfach nach dem Bewerbungsprozess eine befristete Stelle unterschreiben lassen. Das ist dann schlicht nicht die Stelle, auf die du dich beworben hast.
Ich finde, das ist ein unmögliches Verhalten vom Arbeitgeber und du könntest zumindest mal mit einem Anwalt klären, ob das überhaupt zulässig ist, bzw. ob du Anspruch auf eine tatsächlich unbefristete Stelle hast.
Wenn die Stelle als unbefristet ausgeschrieben ist, können sie dich nicht einfach nach dem Bewerbungsprozess eine befristete Stelle unterschreiben lassen.
Doch das können sie - eine Stellenanzeige hat den Charakter einer "invitatio ad offerendum" (Einladung ein Angebot abzugeben) und ist daher rechtlich völlig unverbindlich.
Eine Stellenanzeige hat den Charakter einer "invitatio ad offerendum" (Einladung ein Angebot abzugeben - hier: sich zu bewerben) und ist daher rechtlich völlig unverbindlich.
Lediglich die Bestimmungen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) müssen eingehalten werden.