Steht mir bezahlter Sonderurlaub für den Gang zur Arbeitsagentur zu?

7 Antworten

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So ein Behördengang soll möglichst außerhalb der Arbeitszeit stattfinden,dazu gibt es bei der Agentur für Arbeit in der Regel auch Sprechstunden nach der normalen Arbeitszeit.

Lässt sich ein Termin während deiner Freizeit nicht realisieren,so kannst du dich unter Umständen auf die vorübergehende Verhinderung nach § 616 Satz 1 BGB berufen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig,dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleitung verhindert wird.

Der Arbeitgeber muss natürlich vorher informiert werden.

Zum Amt brauchst du erst drei Monate vorher hingehen. Ob der AG dir bezahlten Urlaub geben muss, weiß ich nicht. Aber die Ämter haben einmal die Woche (Donnerstags meistens) bis 18 Uhr geöffnet für Arbeitnehmer.

Jap das ehml. Arbeitsamt ist soviel ich weiß eine Behörde, wenn du den Termin nicht nach der Arbeitszeit legen kannst bzw keinen bekommst, ist es ein Behördengang.

r0x726f6f74  26.08.2011, 14:45

Allerdings wenn er erst in 5 Monaten ausläuft hast du noch Massig Zeit, d.h. es wird einen Termin geben, der nach der Arbeitszeit ist.

Die Meldung vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss drei Monate vorher erfolgen. Der AG muss dich für die Zeit bezahlt frei stellen. Wenn du also so willst ist das Sonderurlaub. Allerdings steht dir dafür nicht ein ganzer Tag zu, sondern nur die Zeit, die du auf dem Amt tatsächlich brauchst.

Bist du aufgrund der in 5 Monaten auslaufenden Beschäftigung bereits jetzt von der Arge schriftliche eingeladen, hat der AG dich auch dafür bezahlt frei zu stellen.

Der Arbeitgeber muss dir Gelegenheit geben, zur Arbeitsagentur zu gehen. Das heißt nicht, dass er dir diese Zeit bezahlen muss. Im Übrigen gibt es für Berufstätige spezielle Termine. (Meist Donnerstag Nachmittag bis 18.00 Uhr)