Arbeitsgeber in Thüringen, Arbeitnehmer in Sachsen - Buß- und Bettag?

3 Antworten

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Wenn Du immer in Sachsen arbeitest und der Buß- und Bettag dort ein Feiertag ist, bekommst Du diesen selbstverständlich bezahlt.

 Wo Du wohnst und der Hauptsitz der Firma ist, spielt hier keine Rolle. Ursächlich ist der Feiertag der Grund warum nicht gearbeitet wird und somit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Was das mit der Pflegeversicherung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Hast Du einen Minijob dass Du keinen Beitrag bezahlst?

OlsenEgon74 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 07:15

Sachsen hat den Buß- und Bettag nicht abgeschafft, sondern nutzt diesen zu Finanzierung der Pflegeversicherung. Deshalb müssen sächsische AN 0,5 % mehr Pflegeversicherung zahlen. Dies war Bedingung zum erhalt des Feiertages...

Hexle2  17.03.2016, 08:23
@OlsenEgon74

Das hat aber mit der Bezahlung des Feiertags nichts zu tun. Wenn Deine Arbeitszeit wegen des Feiertages ausfällt, muss der AG Dir den Tag bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Wie das Finanzamt das bewertet kann ich Dir nicht sagen. Ich habe nur die arbeitsrechtliche Seite beantwortet.

Hexle2  30.03.2016, 10:37
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Ich habe auch mal bei OPEL in Kaiserslautern gearbeitet, da hatte ich den 1. Nov. als Feiertag. Später hab ich in Rüsselsheim (Hessen) gearbeitet und da hatte ich keinen Feiertag mehr. Es ist also der Arbeitsort entscheidend.

Frag doch einfach deinen Betriebsrat, oder die Gewerkschaft.

OlsenEgon74 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 07:10

Frag doch einfach deinen Betriebsrat, oder die Gewerkschaft.

Der war gut ;-) Habe ich nicht... Aber ich denke, dass Deine Antwort das bestätigt, was ich gelesen habe... Vielen Dank

Es gelten die Feiertagsbestimmungen des Bundeslandes, in dem deine Arbeitsstelle liegt. Der Wohnort ist nicht entscheidend.

OlsenEgon74 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 09:27

Entschuldige bitte mein Kommentar, aber Deine Antwort hat nichts mit der Frage zu tun. Es geht nicht um den Wohnort sondern um den Sitz des Unternehemens und den Arbeitsort.