Arbeitsgeber in Thüringen, Arbeitnehmer in Sachsen - Buß- und Bettag?
Hallo, ich wohne in Thüringen und hatte meine bisherigen AG immer in Sachsen und hatt somit einen zusätzlichen Feiertag (Buß- und Bettag). Jetzt ist es jedoch so, dass mein Arbeitsgeber auch in Thüringen ist - demzufolge habe ich also keinen Buß- und Bettag mehr ;-( - Allerdings ist mein Arbeitsort in Sachsen (ständig und unveränderlich) Im Arbeitsvertrag steht aber der Sitz des Unternehmens.
Jetzt habe ich schon auf vielen Seiten gelesen, dass der Einsatzort des AN zählt. z.B.:
https://www.afa-anwalt.de/frei-am-feiertag/
Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wenn ich doch Anspruch auf den Buß- und Bettag habe, was ist dann mit der Sonderregelung in Sachensen. Hier wird der Feiertag genutz um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Diesen Beitrag bezahle ich nicht. Zählt demnach trotzdem Einsatzort und somit der Feiertag?
3 Antworten
Wenn Du immer in Sachsen arbeitest und der Buß- und Bettag dort ein Feiertag ist, bekommst Du diesen selbstverständlich bezahlt.
Wo Du wohnst und der Hauptsitz der Firma ist, spielt hier keine Rolle. Ursächlich ist der Feiertag der Grund warum nicht gearbeitet wird und somit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Was das mit der Pflegeversicherung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Hast Du einen Minijob dass Du keinen Beitrag bezahlst?
Das hat aber mit der Bezahlung des Feiertags nichts zu tun. Wenn Deine Arbeitszeit wegen des Feiertages ausfällt, muss der AG Dir den Tag bezahlen als hättest Du gearbeitet.
Wie das Finanzamt das bewertet kann ich Dir nicht sagen. Ich habe nur die arbeitsrechtliche Seite beantwortet.
Danke fürs Sternchen
Ich habe auch mal bei OPEL in Kaiserslautern gearbeitet, da hatte ich den 1. Nov. als Feiertag. Später hab ich in Rüsselsheim (Hessen) gearbeitet und da hatte ich keinen Feiertag mehr. Es ist also der Arbeitsort entscheidend.
Frag doch einfach deinen Betriebsrat, oder die Gewerkschaft.
Frag doch einfach deinen Betriebsrat, oder die Gewerkschaft.
Der war gut ;-) Habe ich nicht... Aber ich denke, dass Deine Antwort das bestätigt, was ich gelesen habe... Vielen Dank
Es gelten die Feiertagsbestimmungen des Bundeslandes, in dem deine Arbeitsstelle liegt. Der Wohnort ist nicht entscheidend.
Entschuldige bitte mein Kommentar, aber Deine Antwort hat nichts mit der Frage zu tun. Es geht nicht um den Wohnort sondern um den Sitz des Unternehemens und den Arbeitsort.
Sachsen hat den Buß- und Bettag nicht abgeschafft, sondern nutzt diesen zu Finanzierung der Pflegeversicherung. Deshalb müssen sächsische AN 0,5 % mehr Pflegeversicherung zahlen. Dies war Bedingung zum erhalt des Feiertages...