Darf die Arbeitsagentur persönliche Daten herausgeben?
Hallo zusammen,
darf die Agentur für Arbeit persönliche Daten wie bspw Beschäftigungsstatus an Dritte bzw Familienmitglieder herausgeben? Meine Exfrau hat dort angerufen und nachgefragt, ob ich Arbeitslosengeld beziehe oder ob ich wieder arbeite. Mal davon abgesehen, dass sie mich das auch hätte selbst fragen können und das hier irrelevant ist, bin ich ein wenig erschüttert, dass sie ohne weiteres diese Infos bekommen hat.
Vielen Dank und Gruß, demu78
4 Antworten
Eine solche Auskunft hätte de Arbeitsagentur nicht heraus geben dürfen. Da könntest du dich beim Dienstvorgesetzten beschweren. Dafür müsstest du aber erst mal wissen, wer diese Auskunft erteilt hat. Das war dann natürlich niemand.
Am telefon darf die Argentur garantiert keine Auskünfte erteilen. Wenn es um enen Unterhaltsanspruch geht, höchstens mit einem gerichtsbeschluss an den Rechtsanwalt.
Dein Problem, ist es aber, das zu beweisen. es könnte ja auch sein,m dass deine Ex dir das nur erzählt.
Du solltest Dich an den Datenschutzbeauftragten der BA wenden, wenn der nichts klärt, solltest Du Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar anschreiben.
Hast Du jemals eine Einwilligung geben, dass Deine Daten an Failienangehörige weitergeben werden dürfen? Zu prüfen wäre auch, ob sich BA Mitarbeiter strafbar gemacht haben.
Moin,
leider haben die da einige "komische" Mitarbeiter.
Bei mir haben die z.B. öfter die Handy Nr an Leihbuden rausgegeben.
In deinem Fall hilft ne schriftliche mitteilung mit der aufforderung der Bearbeitungsbestätigung.
An der schon passierten Datenweitergabe kannste ja jetz eh nix mehr machen.
Wenn man das weiterspinnt kann man sich vorstellen, dass da jeder willkürlich fremde Daten erfragen kann.
Also:
Einmal unmissverständlich schriftlich auffordern, dass so etwas zu unterbleiben hat. Passiert sowas dann nochmal, sollteste n Fass aufmachen.