Steht mir Arbeitslosengeld zu oder muss mein Freund für mich aufkommen?
Huhuuu ihr lieben :)
Ich arbeite nun seit 6 Jahren in einer Arztpraxis und der Arzt hört leider ab Juni auf zu arbeiten ( Er geht in die Rente )
Ich wohne seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen der gutverdiener ist ( Festvertrag + Er ist nebenbei noch Selbstständig hat also einen Laden)
Stehen mir Arbeitslosengeld zu ? Ich möchte kein Geld von ihm haben. Ich möchte für mich selbst aufkommen bis ich eine neue Stelle gefunden habe ( suche schon fleißig )
Vielen dank schonmal für die Antworten :)
12 Antworten
ALG1 steht Dir unabhängig vom Einkommen Deines Freundes und unabhängig vom Vermögen ab. Es ist nicht wie bei Hartz IV, wo es um Bedarfsgemeinschaft etc. geht. Wenn Du entsprechend lange eingezahlt hast, bekommst Du ALG1 in Höhe von 60% des Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate.
Das Arbeitslosengeld I bekommst du ohne Abstriche. Beim Arbeitslosengeld II wird das Einkommen deines Freundes mit angerechnet.
Willst du hier Anleitungen zum Sozialbetrug verbreiten?
Arbeitslosengeld I steht dir für 12 Monate zu - danach muss dein Freund nach seinen Möglichkeiten aufkommen.
Im Übrigens kommst du ja nicht "für dich selbst auf", wenn du Arbeitslosengeld beziehst - die Gesellschaft kommt für dich auf.
Vielen dank erstmal für die antwort. Nein ich zahle ja nicht umsonst seit 6 Jahren (und davor auch jahrelang) meine Sozialversicherungsbeiträge ... also bekome ich quasi das zurück was ich gezahlt habe :D
Die Arbeitslosen-VERSICHERUNG sichert dir einen Lohnersatz für einen bestimmten Zeitraum (je nach Alter)
Du hast keineswegs das Recht, das wieder raus zu bekommen, was du eingezahlt hast. Anspruch hast du nur, wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Das ist KEINE SPARKASSE
Du hast keineswegs das Recht, das wieder raus zu bekommen, was du eingezahlt hast.
Das wäre auch sehr zum Nachteil der Fragestellerin!!
Im Übrigen ist wesentlich, dass sie sich mit ihrer Bemerkung berechtigt gegen die Formulierung "die Gesellschaft kommt für dich auf" wendet.
So ist das ja mit dem Generationsvertrag
Im Übrigens kommst du ja nicht "für dich selbst auf", wenn du Arbeitslosengeld beziehst - die Gesellschaft kommt für dich auf.
Das ist eine falsche Betrachtung!
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, kein vom Staat (der "Gesellschaft") "gnädig" gewähre Sozialleistung!!
Mit Generationenvertrag hat die Arbeitslosenversicherung absolut NICHTS zu tun.
Hallo Zuckerwatte,
du hast auf jeden Fall Anrecht auf die maximale Bezugsdauer für ALG I - also 12 Monate (bzw. länger, falls Du über 50 bist, s. https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/DauerdesAnspruchs/index.htm )
Danach fällst Du auf ALG II/Harz 4 zurück. Hier wäre es ggfs. besser für dich, wieder in eine eigene Wohnung zu ziehen, um nicht mit deinem Freund als Bedarfsgemeinschaft veranlagt zu werden.
Ich hoffe aber es kommt nicht so weit und wünsche dir bei der Jobsuche viel Glück.
P.S. Schon mal mit deinem Chef gesprochen ob er die Praxis nicht an einen jungem Arzt weiter geben will?
Ja, alg bekommst du in diesem Fall.
Lass dich von deinem Chef aber auch kündigen.
Nicht unbedingt!