Arbeitslosengeld nach Ausbildung + Schule?
Hey,
Ich beende bald meine 3 Jährige Ausbildung und bin dann 20 Jahre alt (falls das eine Rolle spielt).
Die Ausbildung ist im Juni zu Ende und im September habe ich vor ein Gymnasium zu besuchen.
Hab ich in den 3 bzw. 4 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Voraussetzung ist ja, dass ich mich Arbeitssuchend melde - Ich habe aber nicht vor eine Arbeit zu suchen da ich in den 3 Monaten 5-10 Klass-Stoff als Wiederholung nochmal aufarbeiten muss .
5 Antworten
- Melde dich auf jeden Fall arbeitssuchend... so wird die Zeit auch der Rentenversicherung gemeldet und du hast da keine Lücke.
- Du hast 3 Jahre Lehre gemacht, also 36 Monate "eingezahlt"... also hast du auch für 12 Monate Anspruch auf ALG1. Würd ich nicht drauf verzichten! Vor allem, weil du über das Arbeitsamt dann krankenversichert bist.
- Ganz krass gesagt: Du musst dich zwar auf Stellenvermittlungsvorschläge hin bewerben, aber in 3 Monaten zwingt dich niemand, auf Krampf den nächst besten Job anzunehmen. SOLLTE es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, die Wahrheit sagen: Du beginnst am XY die Oberstufe auf dem ABC Gymnasium... und schon hast du zum einen die Bestätigung, dass du dich beworben hast und zum zweiten wird dich die Firma nicht einstellen.
Außerdem: WENN es mit der Schulanmeldung NICHT klappt, bist du bereits in der Bewerberschiene drin...vielleicht offeriert man dir ja den Traumjob?
vielen Dank dir für deine konstruktive Antwort☺️
Du kannst nicht beides haben !
Entweder willst du in diesen Monaten Schulstoff noch einmal durchnehmen oder du möchtest ALG - 1 beziehen, dann musst du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Eine Arbeit suchend Meldung alleine würde dir eh nichts bringen, denn am 1 Tag deiner Arbeitslosigkeit müsste man sich in normalen Zeiten dann persönlich arbeitslos melden, derzeit online, denn erst ab da hätte man dann auch Anspruch auf ALG - 1 Leistungen.
Nach einer dualen Ausbildung würdest du dann im Regelfall von deiner letzten Netto Vergütung 60 % an ALG - 1 für max.12 Monate erhalten.
Dann musst du aber auch der Vermittlung zur Verfügung stehen, auch wenn es nur sehr unwahrscheinlich zu einer Einstellung kommen würde, wenn du ab September wieder die Schule besuchst, evtl.dann auf Basis von 450 €, aber einen richtigen sozialversicherungspflichtigen Job wirst du für so kurze Zeit sicher nicht bekommen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du nur, wenn du ein Jahr bereits schon gearbeitet hast und wenn du wirklich nach einer Stelle suchst. Da das bei dir nicht der Fall ist, weil du ein paar Monate später noch die Schule weiter machen möchtest, brauchst du dich nicht arbeitslos zu melden. Niemand zahlt Arbeitslosengeld aus, wenn kein Job gesucht wird. Das wäre Gelderverschwendung.
Allerdings solltest du die Lücke im Lebenslauf sinnvoll füllen, damit du bei zukünftigen Bewerbungen bessere Chancen hast. Du könntest ja reinschreiben, dass du dich für die Schule vorbereitet hast oder weiterbildende Maßnahmen unternommen hast.
Dann gibt es auch kein ALG1, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Alles andere ist Betrug und strafbar!
Nein - weil er/sie ja gar keine Zeit zum Arbeiten hat sondern lernen will...
Trotzdem steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ich habe auch neben dem Job den Meistertitel geholt...
Die werden Dir eine Arbeit nachweisen und die musst Du annehmen. Such Dir lieber für die Zeit einen Aushilfsjob.
doch, weil theorethisch könnte er im Juli und August arbeiten...
Die AfA schickt Stellenvermittlungsvorschläge, "zwingt" einen aber nicht in einen bestimmten Job!
Zwingen vielleicht nicht. Wenn die Stelle aber zumutbar ist, dann tritt von Gesetzeswegen eine Sperrzeit ein.
doch, weil er ja im Juli und August dem Arbeitsmarkt, zumindest theorethisch zur Verfügung steht...