steht mir als teilzeitangestellte auch pendlerpauschale zu?
hallo zusammen.. ich fahre 27km einen weg zur arbeit..da ich teilzeitangestellte bin weiß ich nicht ob mir die pendlerpauschale zusteht..ich gehe etwa 12 tage im monat arbeiten..bekomm ich dann auch die 0,30euro pro km??ich blick da irgendwie nicht durch..habe noch nie eine steuererklärung gemacht und versteh das ganze wirre zeug was im internet darüber steht nicht so ganz... wäre schön wenn ich hier vielleicht eine antwort auf meine frage bekomm..vielen dank schon mal
5 Antworten
Wenn Du unter der Grenze liegst, Lohnsteuer zu zahlen - es sind Dir folglich auch keine Abzüge gemacht worden im Rahmen der Gehaltsabrechnung im Bereich Lohnsteuer, Einkommensteuer und Kirchensteuer, oder? - Dann brauchst Du auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben, es sei denn, Du hast noch weitere Einnahmequellen wie zum Beispiel Kapitalvermögen (wenn Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag einbehalten worden sind), Vermietung von Wohneigentum, Nebengewerbe, ...
Oder bist Du verheiratet und Ihr gebt daher eine Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) ab?
Wenn Du wirklich eine Einkommensteuererklärung einreichen möchtest, kannst Du selbstverstänglich ebenfalls für die Tage, welche Du gearbeitet hast, die Kilometerpauschale geltend machen. Denke an die Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 Euro und Kosten für Arbeitsmittel in Höhe von 110 Euro, es sei denn, Du hattest höhere Kosten und kannst diese mit Belegen nachweisen.
Wenn Du keine Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten bekommen hast (schaue bitte auf Deine Lohnsteuerbescheinigung) brauchst Du keine Einkommensteuererklärung einzureichen. Wenn Du keine Steuern bezahlt hast, kannst Du (leider) auch nichts zurück bekommen, egal wie hoch Deine Werbungskosten sind!
Ansonsten sind die Arbeitsmittel eine Art "geduldete" Pauschale. Bis zu diesem Betrag benötigst Du keine Belege. Alles was darüber geht schon.
Arbeitskleidung gehört übrigens ebenfalls unter die Kategorie Arbeitsmittel und Du kannst diese absetzten, wenn es sich um typische Arbeitskleidung handelt, welche nicht im privaten Bereich genutzt werden kann.
Kontoführungsgebühren sind eine Pauschale. Einfach nur 16 Euro unter "sontige Werbungskosten" eintragen mit dem Text "Kontoführungsgebühren". Ohne weitere Belege!
Da Du keine Einkommenssteuer bezahlen musst wie ich das sehe bekommst du letztlich auch nichts zurück,Du kannst dir die Einkommenssteuererklärung sparen!LG
Du bekommst aber kein Geld vom Finanzamt zurück,die Pendlerpauschale wird nur von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert dadurch die Steuerlast.
Ja, Du kannst die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ansetzen. das hat nix mit Teilzeit zu tun.
ah ok..dann ist gut..aber hat das denn auch nix damit zu tun ob ich lohnsteuer bezahle??ich bezahle keine weil ich unter der grenze liege..
ja natürlich, das steht allen zu. Musst Du unter "Werbungskosten" angeben.
ja wollte halt nur wegen der pendlerpauschale eine steuererklärung einreichen..habe ja sonst nix was ich angeben muss da ich wie du schon gesagt hast keine lohnsteuer, einkommenssteuer und kirchensteruer bezahle.sind die arbeitsmittel auch pauschal??ist also sowas wie arbeitskleidung??ich bin altenpflegerin und muss meine kleidung selbst zahlen.ach und die kontoführungsgebühren kann ich auch absetzen??muss ich dann einen kontoauszug mitgeben??vielen dank..