Pendlerpauschale - kann ich einfach die Entfernung laut Google Maps nehmen?

PatrickLassan  10.08.2020, 06:32
Mein Ziel ist es auf die maximalen 4.500€ zu kommen.

Das gilt nur, wenn man keinen eigenen PKW benutzt.

Richi008 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 06:37

Benutze ich auch nicht. Ich fahre mit Regionalbahn , S-Bahn und Bus

2 Antworten

Ja, du kannst die Entfernung von Google Maps nehmen. I.d.R wird sowas dann einfach durchgewunken (sofern es nicht völlig abwegig ist) und Google Maps bietet meist ja auch relativ zuverlässige Zahlen. Sollte das Finanzamt die Zahlen aber überprüfen und kommt auf eine andere Entfernung kann es sein, dass das nachträglich nochmal korrigiert werden muss.

Richi008 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 03:37

hab Mal geschaut wie viele km ich letztes Jahr angegeben hatte.

habe von 05/19 - 12/19 insgesamt 7.150km angegeben.

für dieses Jahr müsste ich dann als 15.000 km angegeben.

das sollte doch eigentlich glaubhaft sein oder ?

xkrzy  10.08.2020, 03:42
@Richi008

Kann ich so pauschal natürlich jetzt nicht sagen, da es auch immer auf die Mitarbeiter des Finanzamtes ankommt. Aber ich würde es an deiner Stelle einfach mal ausprobieren. Falls sie behaupten der Wert würde nicht stimmen, kannst du ja begründen wie du auf den Wert kommst.

Richi008 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 03:46
@xkrzy

Okay :D

hab nochmal eine andere Frage im Thema Steuererklärung.

auf dem Bescheid vom letzten Jahr steht drauf das ich Beiträge zur Altersvorsorge gezahlt habe.

insgesamt 2.314€.

mein Arbeitgeber hat davon 1.314€ gezahlt und ich 1000€.

die 1000€ wurden von meinem Jahresbrutto abgezogen. Sind es also immer 1000€ oder kann es auch mehr sein ?

schwierig zu erklären... ich hoffe du verstehst was ich meine 😁

xkrzy  10.08.2020, 03:48
@Richi008

Da bin ich jetzt tbh selber überfragt und kann so spontan keine valide Antwort drauf geben, tut mir Leid. ^^

Richi008 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 03:49
@xkrzy

Ich hab’s mir schon gedacht 😂😂

trotzdem vielen Dank fürs antworten und weiter helfen :))

§ 9 Abs 1Nr. 4 Satz 4 EStG

4Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend;

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html