Pendlerpauschale - wie viel bekomme ich letzendlich zurück?
Hey, ich weiß das die Frage schon oft gestellt wurde, aber ich pendel jeden Tag 55 Kilometer (einfachte Fahrt) zur Arbeit. Die Pendlerpauschale beträgt ja 0,30 €. Sprich: 55 km x 63 Tage x 0,30 €. Ich rechne nur 63 Tage, weil ich erst im Oktober angefangen habe zu arbeiten. Da kommen 1039,50 € raus. Ich bekomme das doch nicht komplett zurück oder?
Ich verdiene bisschen mehr als 2000 € brutto. Mit wie viel € kann ich ca. rechnen?
Danke
8 Antworten
Wesentlich weniger als Du für den Weg zu Arbeit ausgibst. Wie einige meiner Vorschreiber schon bemerkten wirkt sich die Pendlerpauschale nur steuermindernd aus.
Oder anders ausgedrückt: Wenn Du für einen Euro Bruttolohn den du verdienst 15% Steuern bezahlen müsstest, dann wären das 15 ct welche Du pro Euro Werbungskosten zurück bekommst.
Allerdings werden jedem Arbeitnehmer unabhängig davon ob er Werbungskosten hat ein Betrag von 1000,- zugestanden. D.h. Werbungskosten machen sich bei der Einkommenssteuererklärung erst bemerkbar wenn die Nachweisbaren Werbungskosten den Betrag von 1000,- € übersteigen.
Und jetzt kommt der Hammer:
Wenn Du dein AG in einer Entfernung von 50 km von deinem Wohnort liegt, dann kostet dich die Fahrt mit dem eigenen PKW im Jahr (210 Arbeitstage - wenn der gefahrene KM 44 ct kostet)
Pro Jahr: 9240,-
Und bekommst davon bei einer Progression von 15 % 315,- zurück - bei deinem Bruttolohn möchte ich bezweifeln dass sich der Job für dich rentiert.
Wenn jemand 2000 Brutto verdient und ca 743,- an Aufwendungen für den Weg zur Arbeit hat, dann gibt er ungefähr die Hälfte von dem aus, was er Netto verdient.
Am Anfang fällt das noch nicht so auf, weil man das Auto ja schon hat und man "nur tanken" muss aber viele Km machen auf Dauer viel kaputt.
also ich pendel jeden tag von aschaffenburg bis Frankfurt das sind rund 50 km einfache fahrt. ich hab kollegen die fahren die selbe strecke und bekommen am ende des jahres ca. 600 euro zurück (auch ca. 2000 brutto). ich mach es anders ich hab mir ein freibetrag auf die lohnsteuerkarte machen lassen und habe somit ein freibetrag von 177 euro im monat das sind im jahr 2124 Euro klar das kommt jetzt nicht wirklich raus aber ich habe gemerkt das ich ungefähr 100 euro mehr bekomme als kollegen die auch die steuerklasse 1 haben. Das ist immerhin 1200 Euro im jahr also doppelt soviel wie mein kollege ^^
Ah okay danke! Dann werde ich mal zu meinem Finanzamt gehen.
Aber wieso sind das denn nur 600 €???? Das ist ja mal richtig richtig wenig. Dachte man bekommt über 3000 € zurück,wenn man das ganze Jahr pendelt.
Natürlich bekommst Du keine 1039,50 zurück. Du mußt lediglich für die Summe, welche Du für die Fahrten zur Arbeit bezahlt hast, keine Einkommensteuer zahlen. Und da Du nur drei Monate im Jahr gearbeitet hast, liegt Dein Jahreseinkommen unterhalb von 8004 Euro. Dies ist der Grundfreibetrag, den Du steuerfrei verdienen kannst. Somit bekommst Du sämtliche Steuern zurück, die Dir schon vom Lohn abgezogen wurden.
Also ich habe das ganze Jahr gearbeitet, pendel aber erst seit Oktober 2011. Davor hatte ich einen Arbeitsweg von 5 Kilometern.
Der maximale Erstattungsbetrag ist der Betrag, der an Steuern auch tatsächlich bezahlt wurde. Ich habe für 2010 4892€ alleine an Pendlerpauschale wieder bekommen - allerdings mit dem Hinweis, dass für 2011 ein Nachweiß zu führen ist - sprich Fahrtenbuch.
Für diese Jahr bin noch dreister - ich rechne keine Pendlerpauschale ab, sondern Dienstreisen, das heißt die vollen Kilometer - der einzige Vorteil als Leiharbeiter den man hat. Mal sehen... 192 Tage x (68km x 2) = 26112km x 30 Cent = 7834€ Fahrtkosten... bei nur gut 6000€gezahlter Lohnsteuer wird es ein Verlustgeschäft... und die anderen Werbungskosten gehen ja auch noch weg ...
Ich habe für 2010 4892€ alleine an Pendlerpauschale wieder bekommen -
Du bekommst nicht die Pendlerpauschale erstattet, die Pendlerpauschale mindert lediglich die Einnahmen, d.h. man muss weniger versteuern.
. 192 Tage x (68km x 2) = 26112km x 30 Cent = 7834€ Fahrtkosten... bei nur gut 6000€gezahlter Lohnsteuer wird es ein Verlustgeschäft.
Du rechnest falsch. Die Pendlerpauschale muss von den Einnahmen abgezogen werden, nicht von der gezahlten Lohnsteuer,genauso wie die anderen Werbungskosten.
Eine Steuerrückerstattung bekommst du nur, wenn du auch Steuern zahlst. Dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich um diese 1039,50. Wenn du tatsächlich nur diese drei Monate gearbeitet hast, ist das eine NULL-Nummer. Du kannst dann nur für das nächste Jahr einen Verlustvortrag machen.
Wieso Verlustvortrag? Er verdient 2.000 EUR pro Monat, das sind in 3 Monaten 6.000 EUR.
6.000 EUR - 1.039,50 EUR = 4.861,50 EUR.
Wo soll da ein vortragsfähiger Verlust sein?
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Man kann die Rentabilität eines Jobs nicht von der Lohnsteuererstattung aufgrund der Pendlerpauschale abhängig machen. Der Job würde sich erst dann nicht lohnen, wenn er soviel Fahrtkosten hätte, dass sie einen größeren Teil seiner Einnahmen ausmachen.