steht eine richterliche Zwangseinweisung im polizeilichen führungszeugnis?
Guten Abend,
also ich wurde per Richterlichen Beschluss kürzlich in eine Psychiatrie eingewiesen und frage mich nun ob dies auch in einem Führungszeugnis vermerkt ist. (polizeilich, erweitert oder behördlich)
4 Antworten
War es nach 1631b BGB oder eine Unterbringung nach der StPO das heißt in einem Strafverfahren?
Definitiv nein, sowas wird bei keiner Behörde vermerkt.
Nur in einem erweiterten Führungszeugnis, nicht im normalen
Ichbinda100
25.08.2017, 23:07
Kommt drauf an BGB bzw. PsychKG oder StPO im Strafverfahren
nein kann eigentlich nicht sein o:
außer du hast versucht jemanden umzubringen oder so dann ist das bestimmt wieder was anderes..