richterlicher beschluss muss der vorliegen`?
das jugendamt hat mir mein kind weggenommen wenn keine richterlichen beschlüsse vorliegen was kann ich dann machen?und hätte man mir den richterlichen beschluss vorzeigen müssen oder per post zu schicken müssen?
4 Antworten
Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Du brauchst einen der was taugt.
Welchen Grund gibt das Jugendamt an für die Kindeswegnahme?
Natürlich brauchen die einen Gerichtsbeschluss, jedoch können sie bei sogenannter Gefahr im Verzug sofort handeln, müssen aber dann schnellstmöglich das Einverständniss des Sorgeberechtigten also des Vormunds einholen oder es per Gerichtsbeschluss anfordern. Also auch hier wieder die Frage nach der Vormundschaft.
Auf jeden Fall solltet Ihr beim Jugendamt einen Antrag stellen auf sofortige Rückführung des Kindes in die Familie. Eventuell könnt ihr beantragen das Euch zur Unterstützung eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite gestellt wird.
Weiterhin sollten Deine Eltern falls sie keine Probleme mit Behörden haben die Vormundschaft für das Kleine beantragen.
Und versuche so viel Besuchsrecht wie möglich für das Kind zu bekommen.
Bei Anträgen und Rechtsfragen kann ich Dir gerne nach persönlicher Nachricht helfen, setze mich viel für Jugendamtsgeschädigte ein.
Liebe Grüße
Wenn Gefahr für das Kindeswohl besteht können sie dir es auch ohne richterlichen Beschluß wegnehmen. Der wird dann nachgeliefert. Ändere die Situation/Umstände warum sie dir die Kinder weggenommen haben anstatt hier herumzujammern.Das machen sie nicht ohne guten Grund weil das viel Geld (ca.3000€ im Monat) kostet. Arbeite mit dem Jugendamt zusammen statt einen Anwalt zu bemühen. Das bringt mehr.
Arbeite mit dem Jugendamt zusammen statt einen Anwalt zu bemühen.
Auch wenn dein Beitrag 8 Jahre alt ist, ist diese Aussage eine der dümmsten in solch einem Fall. Ich habe hier nämlich gerade einen Fall wo da JA selbst die 3 Anwälte ignorieren die bereits nicht nur gute Schreiben aufgesetzt haben, und das JA zu keinen Gesprächen bereit ist und alles und jeden ignorieren.
Einen Anwalt sollte man immer parat haben wenn es darum geht dass da JA einem die Kinder wegnehmen will, ohne Befunde, Nachweise oder Gutachten.
Das JA ist wie das Jobcenter. Sehr viel Willkür, Gesetzesverstöße, Lügen und biegen sich alles so hin wie es ihnen passt. Hat man bei uns damals auch versucht bis wir vor dem Familienrichter waren, und das JA eine krasse Ansprache vom Richter bekommen hatte.
Ob sich ein Anwalt lohnt muss man immer im Einzelfall entscheiden.
Jemand der nachweislich sich wirklich nicht um seine Kinder kümmert oder kümmern kann, da kann ich das nachvollziehen. Aber nicht jeder Fall ist 1:1 Pauschal.
Wie alt bist du und hast du einen eigenen Haushalt ohne staatliche Unterstützung?
ich bin 16 nein ich habe keinen eigenen haushalt sondern lebe bei meinen eltern wir leben nicht vom staat
Oje das ist ja furchtbar ....
Du solltest dich beraten lassen von einem Anwalt !
So einfach kann man keinem das Kind wegnehmen .Alles gute .....
So ein Blödsinn, natürlich kann das Jugendamt das. Das Jugendamt ist die höchste Richterliche Instanz in Deutschland (natürlich nicht offiziell). Und gerade dieser Typ da (ist das Jesus Christus im Bild?), der hat damals vom Kreuz aus noch schöne Grüße an die Eltern gerichtet, sie sollten lieber um ihre Kinder und Kindeskinder weinen, als um ihn.... ihm ging es ja auch gut ^^ - auf Kosten der Kinder!!!!
der anwalt geht den weg übers gericht nur das ziht sich ziemlich hin und ist nun auch schon seitdem 9.5 und bis jetzt ist noch nichtsnur da keine richterlichen beschlüsse vorliegen ,frage ich mich ob man da nicht irgendwas machen kann
Ich befürchte leider nicht!Vielilcht gibt es in dieser Angelegenheit eine Selbsthilfe Gruppe wo man sich mi t anderen Betroffenen austauschen kann.Ich habe vor kurzem so etwas gelesen..suche einmal im internet...Viel Glück !
Ich habe gerade zuvor eine andere Frage gelesen, wo sich ein Werner Pühringer für die Mutter eingesetzt hat (sie war 17). Wende dich doch einmal an ihn - er wird dir sicher helfen.http://www.dowas.de/Team.html .... mach das so schnell wie möglich!
Wie kann man wissen ob eine kindeswohl gefährdung vorliegt wenn es mir noch im krankenhaus wegenommen wurde?wohl kaum kann man das dann beurteilen