Steht das im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis drin?
Hallo, ich habe mich auf beworben als Ehrenamtliche, um mit Kindern zu arbeiten. Nun wird von mir ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Es ist so, dass es bei mir vor ein paar Jahren
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um Hausfriedensbruch ging. Ich habe damals aber einen Brief von der Polizei bekommen, dass das zurückgenommen wurde.
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haben meine Eltern wegen Belästigung von der Polizei mir gegenüber einen Platzverweis aussprechen lassen (also, ich nehme an, dass das so etwas wie eine Verwarnung war).
Das ist alles schon so 2,5 Jahre her. Steht davon etwas in dem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis?
4 Antworten
Grundsätzlich stehen im Führungszeugnis nur Verurteilungen über 90 Tagessätze oder 3 Monate Haft (Haft mit Bewährung).
Diese Angaben würden auch in einem erweiterten Führungszeugnis stehen.
Das besondere an einem erweiterten Führungszeugnis ist, daß dort auch geringere Verurteilungen (als oben angeführt) im Bereich der Sexualdelikte oder die im Rahmen von Straftaten gegen den Schutz von Kindern und Jugendlichen verübt wurden, aufgeführt sind.
Also Deine "Taten" stehen sowieso nicht drin, da es keine Verurteilungen gab.
Im Führungszeugnis stehen lediglich 'gerichtliche' Verurteilungen
Nein derlei Dinge sind nicht in einem erweiterten Führungszeugnis vermerkt.
Wenn du nie von einem Richter verurteilt wurdest steht da auch nix drin.