Wie beantragt man ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis?

5 Antworten

verpflichtet sind die nicht, stell doch selber einen antrag, gehste zum rathaus zum einwohnermeldeamt und fertig, wird dir im regelfall innerhalb von 2 wochen zugeschickt. kostet so um die 15 euro, eventuell erstattet das der kindergarten

Riccianni 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 15:31

also soweit ich weiß muss ich i-wie nachweisen, dass ich das brauche... also nen einfaches polizeiliches Führungszeugnis is ok, das kann ich ohne probleme beantragen, aba ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis???

Berufsgeigist  22.04.2012, 15:42
@Riccianni

ins Rathaus gehen - fragen - falls nachweis gebraucht, das schriftlich geben lassen - mit dem schrieb zur schule und dem direktor auf den tisch knallen - fertig. ist das so schwer ? Ist selbständiges Denken und Handeln heutzutage wirklich nicht mehr üblich ?

Riccianni 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 19:42
@Berufsgeigist

Sorry, dass ih dem ganzen Behörden-Scheiß möglichst aus dem Weg gehe und vorher hier frage! Ich habe eine tiefe Abneigung gegen das Rathaus, weil die mich 3 mal umsonst haben kommen lassen, obwohl ich dann nur 10 Minuten gebraucht hatte. Ich habe also die Erfahrung gemacht, dass die Leute bei uns im Rathaus total unfreundlich sind und einfach mal keinen Bock haben, jemandem ohne Termin kurz zu sagen wie was abläuft, also wenn möglich gehe ich nicht ins Rathaus. Tut mir leid, dass ich gefragt habe -.-

zisttoll  23.04.2012, 09:11
@Riccianni

Du kannst auch anrufen - spart so manchen Weg...

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ__node.html?__nnn=true


3. Wo bekommt man ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt


Der Kindergarten macht die Regeln und will sich bestimmt keine vorbestraften Kiffer und Kinderschänder auf die Zwerge loslassen. Da macht ein Führungszeugnis Sinn.

Hallo, ein erweitertes FüZ brauchst Du, wenn Du in einer Einrichtung arbeitest, die sich um Kinder oder Jugendliche kümmert. Das beantragst Du bei Deiner Meldebehörde. Es kostet 13 Euro. Und nein, die Schule kann diesen Antrag nicht stellen. Und auch nicht der Kindergartenleiter. Der muss Dir nur eine Bestätigung geben, dass Du dieses erweiterte FüZ brauchst.

So sagt es das

www.bundesjustizamt.de

"Ein solches „erweitertes Führungszeugnis“ ist nach § 30a Abs. 1 BZRG einer Person nur zu erteilen, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen."

und

"Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen."

Also, da kommst Du nicht drumherum. Und da nichts weiter erwähnt wird, kann der Kindergarten Dir ein formloses Schreiben mitgeben. Aber das MUSS vom Kindergartenleiter gemacht werden!

Zeig Deinem Lehrer diesen Auszug aus der Infos des Bundesjustizamtes, auch wenn die Schule nicht dafür zuständig ist. Er soll sich mal mit dem KG-Leiter in Verbindung setzen.

Im Grunde ist es kein Problem so ein Führungszeugnis zu bekommen. Du musst nur zu Deinem Rathaus gehen und es dort beantragen. Dort wird man Dir schon sagen, was sie von Dir verlangen.

Riccianni 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 15:33

na ja es kommt ja auf das erweiterte polizeiliche führungszeugnis an, nicht auf das einfache... das einfache is klar, einfach ins rathaus, aba soweit ich weiß brauht man vom "Arbeitgeber" die Bestätigung, dass man das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis braucht... und diese Bestätigung will mir die Schule nicht geben...

zisttoll  23.04.2012, 09:10
@Riccianni

Die Bestätigung bekommst Du vom Kindergarten - wenn das nicht schon im Praktikumsvertrag steht.

Guck mal rein und lege eine Kopie beim Rathaus vor.