Zwangseinweisung in betreutes Wohnen?

2 Antworten

Wer nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Haushalt zu führen, keine Familie oder Freunde hat, die ihm dabei helfen und er/sie eine Gefahr für sich und andere darstellt, den wird man entweder in einem betreuten Wohnen oder in einem Heim unterbringen. Feststellen wird das ein Facharzt bzw. Gutachter zusammen mit Mitarbeitern vom sozial-medizinischen Dienst.

Weigert sich die Person, wird ein Richter entscheiden.

Zarontog44 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 08:24

Und dort kommt man dann nie wieder raus und muss sich für immer bevormunden lassen? Und die haben praktisch alle Macht über dich? Könnten sie dich also im Zimmer einsperren?

Der Unterschied zwischen Betreung und Entmündigung Betreuung

Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen.

Entmündigung

Entmündigung. Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entm%C3%BCndigung

Zarontog44 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 08:26

Und der Vormund kann sozusagen alles machen? Er könnte dich für den Rest deines Lebens ohne jeglichen Kontakt nach aussen im Zimmer einsperren?