Zwangseinweisung in betreutes Wohnen?
Kann man eigentlich ins betreute Wohnen zwangseingewiesen werden? Oder geht sowas nicht so einfach? Welche Voraussetzungen benötigt es, dass jemand per richterlichen Beschluss in ein betreutes Wohnen muss? Und ist dies dann ein geschlossenes Heim? Wenn ja, was muss man tun um in einem geschlossenen Heim zu landen?
2 Antworten
Wer nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Haushalt zu führen, keine Familie oder Freunde hat, die ihm dabei helfen und er/sie eine Gefahr für sich und andere darstellt, den wird man entweder in einem betreuten Wohnen oder in einem Heim unterbringen. Feststellen wird das ein Facharzt bzw. Gutachter zusammen mit Mitarbeitern vom sozial-medizinischen Dienst.
Weigert sich die Person, wird ein Richter entscheiden.
Und dort kommt man dann nie wieder raus und muss sich für immer bevormunden lassen? Und die haben praktisch alle Macht über dich? Könnten sie dich also im Zimmer einsperren?
Eine Betreuung kann man für sich selbst beantragen oder für eine andere Person anregen. Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag kann man schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen.
EntmündigungEntmündigung. Bei der Entmündigung handelt bzw. handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wird auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet.
Und der Vormund kann sozusagen alles machen? Er könnte dich für den Rest deines Lebens ohne jeglichen Kontakt nach aussen im Zimmer einsperren?