stehen uns freie Tage zusammen zu?

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Bei der Gewährung von Urlaub sind soziale Gründe zu berücksichtigen, sofern keine wichtigeren Gründe dagegen sprechen. Soziale Gründe können z.B. die Schulferien bei schulpflichtigen Kindern sein aber auch ein gemeinsamer Urlaub mit dem Partner.

Deine Interessen sollten also (im Vergleich mit anderen Kollegen) berücksichtigt werden, aber eine Garantie gibt es nicht.

Siehe Bundesurlaubsgesetz:

"§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

putzfee1  19.01.2012, 00:13

Die Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, sind im Allgemeinen die Leute mit schulpflichtigen Kindern, die, um in Urlaub zu fahren, auf die Schulferien angewiesen sind. Lebensgemeinschaften sind damit nicht gemeint! Nicht mal Ehepaare!

imager761  19.01.2012, 00:30
@putzfee1

Richtig, und wohlgemerkt Schulferien, nicht Sommerferein: da können es durchaus auch mal die Oster-, Pfingst-, Weihnachts- oder die Herbstferien sein - nur weil man Kinder hat, hat man kein Dauerabo auf die guten und günstigen Reisezeiten :-O

Maximilian112  19.01.2012, 00:45
@putzfee1

@putzfee:

Lebensgemeinschaften sind damit nicht gemeint! Nicht mal Ehepaare!

wo steht das, das eben Partnerschaften nicht unter soziale Gesichtspunkte fallen?

PeterSchu  19.01.2012, 01:06
@putzfee1

putzfee, es sind vielleicht vorrangig Leute mit schulpflichtigen Kindern, aber nicht nur. Wenn der Gesetzgeber das so eng gemeint hätte, dann hätte er es auch so geschrieben.

PeterSchu  19.01.2012, 01:09
@PeterSchu

Ein Beispiel dafür:

"...hat dann der Arbeitgeber abzuwägen, wessen Wunsch unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug verdient. In diesem Zusammenhang hat dann der Arbeitgeber unter anderem die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder (Schulferien), die bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten, das Alter und die Betriebszugehörigkeit, erstmaliger oder wiederholter Urlaub in diesem Kalenderjahr, die Erholungsbedürftigkeit des Arbeitnehmers (z.B. bei schwerwiegender Erkrankung) zu beachten."

http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/tipps/recht_urlaubswuensche.php

Nein, so etwas ist nicht gesetzlich geregelt. Schon im Sinne der Gleichbehandlung müßte es ja dann auch eine eine entsprechende Regelung geben, wenn man bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist.

(Es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass man in den Schulferien Urlaub bekommt, wenn man schulpflichtige Kinder hat).

Das Gesetz regt nur an, dass der Urlaub mit den Anforderungen des Betriebes und den Wünschen der AN in Einklang gebracht werden soll.

Nein.

Die Dienstpläne weden nach Notwendigkeit der betroffenen Abteilungen getroffen. Wünsche kann man natürlich äußern, aber es besteht weder eine gesetzliche Regelung noch Anspruch darauf, zu Lasten und zum Nachteil der übrigen Kollegen bestimmte Tage gewährt zu bekommen.

In Ausnahmefällen (Geburtstag, Konzertbesuch, bedeutende Feier im Verwandtenkreis) kann man seine berechtigten Interessen aber deutlich machen und gkleichzeitig an anderer Stelle verzichten :-)

Das gilt insbesondere dann, wenn ihr in der gleichen Abteilung beschäftigt seit.

Ähnlich ist das mit dem Jahresurlaub. Das kann klapppen, muss es aber nicht, schon garnicht jedes Jahr oder jeden Sommer, wenn andere dafür immer zurückstecken müssten.

G imager761

Abgesehen von Feiertagen nicht. Denn ihr seid für euren Arbeitgeber kein Paar sondern 2 Arbeiter und wenn ihr eure Tage nicht frei auswählen könnt dann habt ihr schlechte Karten, aber fragen kostet nichts villeicht kann man sich mit einem freundlichen Arbeitskollen arrangieren Oder mal mit dem Arbeitgeber sprechen..

versuchts einfach ansonsten Gesetzlich habt ihr keine Chance tut mir leid.

Nein, ihr seid zwei normale Arbeitnehmer. Das bei euch mehr ist, da können Kollegen bei der Abstimmung des Urlaubs Rücksicht drauf nehmen. Müssen sie aber nciht.

Janina1304 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 23:28

von unserem Chef die Freundin arbeitet auch im selben betrieb und er gibt sich und ihr immer mindestens einen Tag zusammen frei.