Standsicherheit einer Gartenmauer nach Sturmschaden?

Bild nach Sturmschaden - (Recht, Auto und Motorrad, Versicherung)

7 Antworten

Was heißt zulässig, sie ist offensichtlich ja umgefallen. Habe sowas ehrlich gesagt noch nie gesehen, daß eine Kalksandsteinmauer einfach so durch etwas Sturm umfällt. Da hat wohl jemand gepfuscht.

Rakapellmann 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 00:10

Verstehe nicht die Unterstellung? Die Mauer wurde natürlich durch eine Fachfirma errichtet und eine Rechnung ist natürlich vorhanden. Eine statische Berechnung sowie Baugenehmigung ist vorhanden. Jedoch besteht die Frage ob auch wenn es statisch nachgerechnet ist auf eine seitliche Einspannung verzichtet werden konnte!

Ach ja, und der genannte Sturm hat bundesweit für einige Todesopfer gesorgt und sollte daher nicht als laues Lüftchen oder „Mangel“ „Pfusch“ oder dergleichen bezeichnet werden. In meiner Nachbarschaft hat es massive Schäden verursacht und ich hätte einfach konstruktiven Austausch gewünscht.

RischijKot  02.02.2018, 00:14
@Rakapellmann

Ich dachte, Du hättest das Meisterwerk der Ingenieurskunst gebaut ;)

Nene, Firma in Regreß nehmen, sowas geht gar nicht. Und es war ein im Vergleich laues Lüftchen, wenn ich mir überlege, daß bei mir sogar ein provisorischer Holzzaun mit spanischen Reitern gehalten hat (bei rund 150 km/h Windstärke), ohne Fundament, ohne gescheite Verankerung und nix, da dürfte eine professionelle Mauer erst recht nicht umfallen.

FordPrefect  05.02.2018, 10:15
@RischijKot
Und es war ein im Vergleich laues Lüftchen, wenn ich mir überlege, daß bei mir sogar ein provisorischer Holzzaun mit spanischen Reitern gehalten hat (bei rund 150 km/h Windstärke), ohne Fundament, ohne gescheite Verankerung und nix

Da hat der Wind aber auch wenig bis gar keine Angriffsfläche, weil es sich nicht um eine geschlossene Fläche handelte. Das ist kaum zu vergleichen.

Die Frage der Zulässigkeit ist recht einfach zu beantworten, da ich jedoch nicht weiß, in welcher Stadt das passierte kann ich auf ortsübliche Besonderheiten nicht eingehen.

Es kann durchaus ein Problem sein! Zwar ist es von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt, aber die Landesbauordnungen sind einigermaßen gleich gestrickt. Wahrscheinlich ist die auf dem Bild gezeigte Mauer bereits ab einer Höhe von 1,8 m genehmigungspflichtig. (München z.B. schon ab 1,5 m da sie eine eigene Regelung getroffen haben etc.) Stichwort hier dürfte der Begriff "Ortsüblichkeit" sein. Und das unabhängig von der Art der Erstellung, betonierte Winkeleisen etc. Der zweite Punkt ist der Einsturz. Egal wie sicher diese Mauer gefertigt wurde, sie konnte durch ein witterungsbedingtes Ereignis einstürzen. Da die Bauart (Höhe) vermutlich nicht ohne Genehmigung zulässig war, könnte es durch aus berechtigte Ansprüche Dritter geben.

Dazu ist die Angaben jedoch zu dürftig.

Diese ist ca. 3 lang und 2,50 hoch.

Das ist etwas irreführend. Tatsächlich handelt es sich ume ine Konstruktion aus 2 Elementen - einem Teil aus Kalksandstein (rechtsseitig) in einer Breite von ca. 1,50m, und einer daran anschließenden Türkonstruktion - samt Abmauerung im linksseitigen Anschlussbereich - in in etwa gleicher Breite.

Ausgesteift wurde diese durch Bewehrungsanschlusseisen aus dem Fundament und somit kein seitlicher Anschluss an Garage und Wohnhaus.

Das ist möglich, aber ungünstig (wie man sieht).

Mauer ist auf Grund des Sturmes vor 2wochen eingebrochen.

Wenn der Druck gegen diese Fläche entsprechend groß und die bodenseitige Bewehrung nicht ausreichend hoch genug aufgebaut wurde, ist das möglich. Die dem Wind ausgesetzte Fläche beträgt hier immerhin 7,5m², das führt zu erheblichem Druck bei frontaler Belastung.

Ist dieses zulässig?

Das hängt u.a. davon ab, ob die Genehmigung und die statische Berechnung auch dem tatsächlich ausgeführten Zustand entsprachen.

"Die Mauer wurde natürlich durch eine Fachfirma errichtet und eine Rechnung ist natürlich vorhanden. Eine statische Berechnung sowie Baugenehmigung ist vorhanden. Jedoch besteht die Frage ob auch wenn es statisch nachgerechnet ist auf eine seitliche Einspannung verzichtet werden konnte!"

Das muss ein Sachverständiger begutachten - der hier für die VGV ohnehin tätig werden wird. Interessant dürften sine Feststellungen zur Ausführung und Dimensioniserung der Bewehrungseisen sein.

Ich würde aber generell die Ausführung, bei der auf ein Fundament ganz verzichtet wurde, für fragwürdig halten. Im Prinzip steht und fällt (sic!) die Stabilität dieser Konstruktion alleine mit der Widerstandsfähigkeit der Bewehrungseisen, da die Mauer faktisch sonst nur "platt" auf dem Boden aufgesetzt wurde. In sich ist sie natürlich stabil, schon durch ihr Eigengewicht. Bei massivem Druck wird aber die Bewehrung immer nachgeben; der Hebel ist viel zu groß bei einer Höhe von 2,5m.

Hey,

das sieht ganz gewaltig nach Pfusch am Bau aus :D

Kannst du dir sicher selbst herleiten ob eine Mauer im Außenbereich Sturm standhalten können sollte oder nicht. Ich denke da gibt es keine Zweifel.

Hat sich der Maurer geweigert den Schaden zu verantworten?

Rakapellmann 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 00:13

Verstehe nicht die Unterstellung? Die Mauer wurde natürlich durch eine Fachfirma errichtet und eine Rechnung ist natürlich vorhanden. Eine statische Berechnung sowie Baugenehmigung ist vorhanden. Jedoch besteht die Frage ob auch wenn es statisch nachgerechnet ist auf eine seitliche Einspannung verzichtet werden konnte!
Ach ja, und der genannte Sturm hat bundesweit für einige Todesopfer gesorgt und sollte daher nicht als laues Lüftchen oder „Mangel“ „Pfusch“ oder dergleichen bezeichnet werden. In meiner Nachbarschaft hat es massive Schäden verursacht und ich hätte einfach konstruktiven Austausch gewünscht.

Dem Sturm war es egal.

Ob das über deine Gebäudeversicherung gedeckt ist, wird dir der Sachverständige erklären.

Scheinbar habt ihr das ja "in eigener Regie" nachträglich gebaut: (Also Schwarzarbeit)

Rakapellmann 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 00:14

Verstehe nicht die Unterstellung? Die Mauer wurde natürlich durch eine Fachfirma errichtet und eine Rechnung ist natürlich vorhanden. Eine statische Berechnung sowie Baugenehmigung ist vorhanden. Jedoch besteht die Frage ob auch wenn es statisch nachgerechnet ist auf eine seitliche Einspannung verzichtet werden konnte!
Ach ja, und der genannte Sturm hat bundesweit für einige Todesopfer gesorgt und sollte daher nicht als laues Lüftchen oder „Mangel“ „Pfusch“ oder dergleichen bezeichnet werden. In meiner Nachbarschaft hat es massive Schäden verursacht und ich hätte einfach konstruktiven Austausch gewünscht.