Habe ich das recht meine Garage offen stehen zu lassen?
Hallo,
ich lasse meine Garage wenn ich weg fahre immer offen stehen, zumindest wenn ich nur kurz weg bin. Wäre ich den haleb Tag weg würde ich sie schliessen. So lohnt es sich aber meist nicht. Ist ja aber auch egal wieso weshalb warum. Tatsache ist eben ich lasse sie offen. Leider meint irgendein Nachbar (oder mehrere?) meine Garage verschliessen zu müssen. Beim ersten mal wäre ich fast gegen ds Garagentor gedonnert weil direkt anschliessend ein Wandvorsprung ist und ich mein Tor erst dann sehe wenn ich schon fast dran bin.
Jetzt wollte ich einen Zettel dran hängen das die Nachbarn bitte mein Tor in Ruhe zu lassen haben. War nun aber am überlegen ob es ein Garagennachbar gewesen sein könnte. Alle hier haben normale Garagen, also Mauer vor, links und rechts. Ich habe nur vorne und links Mauer, rechts dann ein (stabiles!) Gitter über die gesamgte Fläche und daneben sind dann nochmal zwei Garagen die ebenfalls nochmal durch ein Gitter getrennt sind. Beides die flachen teuren Autos. Keine ahnung was genau. Da liegt der Gedanke nahe das es einer von ihnen war weil sie meinen das ihr Auto wenn unser Tor aufsteht nicht genug gesichert ist (wobei die eine ihr tor nie richtig schliesst).
Darf ich denn in so einem Fall überhaupt das Tor offen stehen lassen? Hätte ich so eine Garage wie die anderen, ohne Gitter, mit Mauer, dann würde ich mir keine Gedanken machen und das durchziehen. Aber so mit Gitter sieht das vielleicht nochmal anders aus. Die Nachbarn ansprechen kann ich übrigens nicht, hier wohnen 48 Partein, keine Ahnung wozu die Garagen neben mir gehören.
Nachts MUSS ich ausserdem die Garage offen lassen, die die drüber wohnen haben sich wegen dem Krach Nachts beschwert (arbeite Nachts) also muss die Garage Nachts definitiv offen stehen. Ps: Die meisten hier sind Eigentümer, sind vielleicht 3 oder 4 Partein Mieter - Wir sind Mieter seit Anfang März.
7 Antworten
Hallo,
du darfst dein Garagentor öffnen wann du willst und auch schließen wann du willst. sollte das Garagentor zu laut schließen dürfte ein Konstruktionsfehler vorliegen. das diese aber so laut ist das er störend nach dem Gesetz ist, bezweifle ich. Dies würde bedeuten das es mehrfach oder über eine längere zeit einen lärm verursacht der je nach Entfernung zur nächsten Wohnung über 56 db liegen müsste. dies geht schon gar nicht da das öffnen und schließen nur Sekunden dauert. ich lese aus deinem schreiben , dass ihr eine eigentümergemeinschaft seid. hier kann es sein das du verpflichtet wirst das tor geschlossen zu halten.
jensus
Garage und Nutzung kann Dir keiner verbieten. Was hälts du von einem elektrischen Torantrieb? Ab ca.€ 120.- plus Montage oder selbst montieren. Für ca. 250.- gibt es Antrieb mit Internetzugang, dann kannst sogar beobachten ob da jemand dein Tor öffnet oder schließt und wirst informiert.
Beispiel, ist recht gut erklärt.
Es gibt immer wieder Leute, die andere Ordnungsvorstellungen haben. Wahrscheinlich geht es nur darum. Mach Du es so, wie Du willst und häng einen Zettel daran, daß die Garage offenbleiben soll.
Dann braucht man sich auch nicht zu wundern "falls" mal irgendetwas fehlen sollte. Mach zu den schuppen und gut is, so bist du auf der sicheren seite :)
Garage ist leer, ist schliesslich für ein Auto und nicht für irgendwelches Hab und gut. Mag hier keiner auf meine Frage antworten????
meiner Meinung nach darf die Garage auch benutzt werden bzw. geöffnet werden auch bei Nachtschichten. Dh. Ein- & Ausfahren durch Schichtarbeit gg 22 h oder nach 6 h darf nicht verwehrt werden.
Wenn das Garagentor quietscht, gibt es evtl. Schmiermittel wie Fett oder man muß in der Eigentümerversammlung eben die Kosten umlegen für leisere Elektroantriebe.
Es gibt nur ein Urteil aus Hessen zur Fremdnutzung von Garagen wie als Holzvorratslager oder Zweckentfremdung.
Dabei ging es aber dort um einen Stellplatzmangel.