Darf ich als Eigentümerin das Wohngeld kürzen?

7 Antworten

Wenn es sich um privaten Raum handelt, stellt doch Poller und Schilder auf.

Alternativ könnt ihr auch (auf eigene Kosten!) abschleppen lassen und dann die Kosten vom Verursacher bzw. Halter erstatten lassen. Sobald sich das rumspricht habt ihr garantiert schnell wieder Platz vor der Einfahrt ... und außerdem jede Menge neue Freunde. :)

Sollte es öffentlicher Raum sein, bleibt nur der Weg der Denunziation nach §12 StVO.

Darüber hinaus hört man oft, dass Gespräche nützlich sein sollen. Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten, sich mit dem Ladenbetreiber zu einigen, dass der seine Kunden angemessen darauf hinweist? Eventuell könnt ihr ja auch die Straße bemalen (lassen) und so den Parkraum besser kennzeichnen oder eine Sperrzone einrichten?

Leider kommt auch die gerufene Polizei nicht, da angeblich immer alle Streifenwägen unterwegs sind

Was sollen die denn machen? Auf privaten Raum haben sie gar keine Rechte und im öffentlichen Raum könnten sie vielleicht ein Ticket im Wert von 10 - 25 Euro schreiben. Da verfahren die ja mehr Sprit, als irgendeinen Nutzen zu erreichen...

als genervte Eigentümerin das Wohngeld kürzen

Das verstehe ich nicht. Du bist Eigentümer ... des Hauses? ... einer Wohnung im Haus? ... Und wem bezahlst du dann "Wohngeld"? Oder meinst du "Miete"? Oder bekommst du Wohngeld, womit du dann eigentlich fragen willst, ob du dafür mehr Wohngeld bekommst? ... oder wie jetzt?!

Angela1410 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 09:00

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Zur Klärung: es ist ein Mehrfamilienhaus mit 26 Wohnungen, die alle im Laufe der Zeit von der Hausbesitzerin zu Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Das Wohngeld zahlen wir an die Hausverwaltung. Ist so ähnlich wie Miete. Also darin sind alle Kosten für Haus, wie z.B, Müllabfuhr, sämtliche Instandhaltungen, der Hausmeister etc.

Gespräche mit dem Ladenbesitzer haben leider nichts gebracht. Entweder er will nicht mit uns Deutsch sprechen oder kann es nicht. Ihm interessiert es auch nicht, ob seine Kunden die Einfahrt blockieren oder nicht. Es ist ja sein Vorteil, wenn die Kunden kommen und parken -egal wo. Er steht nur da und schaut zu, wie gestern, als eben ein Falschparker einem Bewohner gegenüber schon beinahe handgreiflich wurde und in dessen Auto eindringen wollte. Dieser hatte geistesgegenwärtig das Auto von innen verriegelt. Die gerufene Polizei kam leider nicht! Nur als alles schon wieder vorbei war.

Natürlich ist die Situation lächerlich, wenn die Polizei einen Strafzettel erstellt. Nach gestrigen Aussagen auf der Polizeiwache ermahne sie ja nur! Beim nächsten mal gäbe es dann einen Strafzettel.

Nur: wenn jedesmal die Ausfahrt beim Ein-oder Ausfahren durch Sprinter und andere PKW's zugeparkt ist, bekommt man langsam einen dicken Hals. Und nicht nur ich, sondern alle Bewohner sind langsam genervt

Angela1410 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 09:10
@Angela1410

Ach und vielen Dank für die Denunziation nach §12 StVO. Das war sehr hilfreich.

Zur Erklärung: Siehe Punkt 1/5 und Punkt 2.

Unsinkable2  21.04.2013, 10:17
@Angela1410

Es ist ja sein Vorteil, wenn die Kunden kommen und parken -egal wo.

Das würde ich so nicht sagen (und ihm auch mal in einer RUHIGEN MINUTE! begreiflich machen: Abschleppen kostet so viel, wie 3-4 Einkäufe in seinem Laden. Wenn seine Kunden 1-2 Mal abgeschleppt wurden (und schon die Anfahrt des Abschleppfahrzeugs verursacht ca. 50% der Kosten), suchen die sich ganz schnell einen Laden, wo sie nicht noch eine dreistellige Parkgebühr zahlen müssen.

Es ist also in beiderseitigem Interesse, eine Lösung zu finden. (Vielleicht kann man sich ja auf Stoßzeiten einigen?)

Insgesamt scheint mir die Atmosphäre da reichlich aufgeheizt. Das bringt niemandem etwas. Beruhigt euch alle! Ihr seid Menschen. Und Menschen reden vernünftig miteinander. ;) Bastelt ein kleines Präsent für den Ladenbesitzer. Zeigt Verständnis für sein Interesse, möglichst viele Kunden haben zu wollen. Bittet ihn, aber auch zu verstehen, dass ihr nicht andauernd 20 Minuten darauf warten könnt, bis seine Kunden ihr Auto vor eurer Einfahrt wegnehmen. Und dann sucht gemeinsam eine passable Lösung, die durchaus Kompromisse auf beiden Seiten zeitigen sollte!

Die Hausverwaltung kann im öffentlichen Raum übrigens auch nichts machen, was ihr nicht selbst erheblich schneller machen könnt. Insofern ist es die falsche Adresse, erst recht, wenn es um die Kürzung von vereinbarten Zahlungen geht. (Oder steht explizit im Auftrag, dass die Verwaltung den Raum vor der Einfahrt freizuhalten hat?)

Wie wäre es wenn die Hausgemeinschaft sich mal zusammensetzt und eine Lösung findet. Wer unberechtigt auf einem fremden Grundstück parkt, kann ohne Vorwarnung abgeschleppt werden

Angela1410 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 07:26

Nachdem gestern ein "Falschparker" gegenüber eines Bewohners verbal ausrastete und an die schnell von innen verriegelte Autotür des Bewohners aufmachen wollte, der einfach nur den Falschparker anhupte, sind wir gestern noch zur Polizei. Auf dem Weg dorthin haben wir auch diese Idee gehabt. Vielen Dank trotzdem

Die Hausverwaltung soll ein Schild aufstellen und wenn immer noch falsch geparkt wird, dann die Autos einfach abschleppen lassen. Ich glaube nicht, dass du die Miete kürzen kannst, aber ich würde der Hausverwaltung auf die Nerven gehen, bis die was machen.

Tabaluga1961  23.04.2013, 12:22

sie zahlt keine Miete....

Wenn gekürzt wird gibt es eine berechtigte Mahnung. Kein guter Weg. GEhört der Laden auch zu eurer GEmeinschaft?? Wenn ja -übt auf den Eigentümer Druck aus. Den könnt ihr dann auch auf Unterlassung verklagen. Der muss dann was mit seinem Mieter tun. Glaub mir, wenn der ET Druck kriegt wird er flott. Aber was habt ihr denn da für einen Verwalter... Der müsste doch eine Lösung wissen. oder schaukelt der den ganzen Tag seine Juwelen

Nein.

Du schuldest das Wohngeld (Hausgeld) nicht dem Verwalter, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter zieht lediglich das Wohngeld für die WEG ein. Das Wohngeld zu kürzen ist sehr riskant, weil bei mehr als 2 Monatsbeiträgen, sogar der Zwangsverkauf (Entziehung gem. § 18 WEG) eingeleitet werden kann und in jedem Fall mit einem Mahnverfahren zu rechnen ist. Davon abgesehen trifft diese Maßnahme nur deine Miteigentümer und wie gesagt nicht den Verwalter.

Wenn der Verwalter von sich aus nichts im Bezug auf die Falschparker unternimmt, muß man ihn mittels eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung verpflichten. Damit du nicht warten mußt, bis im nächsten Jahr eine Wohnungseigentümerversammlung stattfindet, kannst du Unterschriften bei deinen Miteigentümern sammeln. Wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer unterschreibt, könnt ihr den Verwalter zwingen, eine außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, auf welcher ihr dann entsprechende (verpflichtende) Beschlüsse treffen könnt.

Angela1410 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 11:11

Ach... ich hätte da noch eine Frage: Muss ich auf eine bestimmte Form der schriftlichen Bitte um eine ausserordentlichen Eigentümerversammlung beim Anschreiben an die HV achten?

Immofachwirt  21.04.2013, 20:09
@Angela1410

Ja.

Die Unterschriftenliste muß als Antrag formuliert sein, also sinngemäß,

"Wir die Unterzeichnenden fordern die Verwaltung XY auf, eine außerordentliche Wohnungseigentümerversammlung gem. § 24 Abs. 2 WEG einzuberufen, mit dem Tagesordnungspunkt: Erörterung und Beschlussfassung über die Ergreifung geeigneter Massnahmen zur Durchsetzung der Hausordnung im Bezug auf das Wildparken vor der Garageneinfahrt."

Unterschrift Eigentümer (Wohnung 1)

Unterschrift Eigentümer (Wohnung 2)

usw.

Angela1410 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 10:15

Vielen herzlichen Dank für diese sehr gute Info.

Ihren Vorschlag werde ich beherzigen ihn in den nächsten Tagen umsetzen.

Vielen herzlichen Dank