Untermieter, Nachmieter?
Hallo zusammen :) Ich hab' da mal eine Frage. Ich wohne in einer WG in einer Siedlungsgemeinschaft. Ich bin Untermieter und der Hauptmieter hat den Mietvertrag auf 3 Jahre befristet. Ich wohne nun seit Juli hier und habe folgendes Problem: Meine Mitbewohnerin (Hauptmieter) lässt sich nur noch gehen, sie räumt nicht auf, lässt Müll rumliegen, lässt Sachen teilweise schimmeln etc. Man kann keine Fremden unangemeldet in die Wohnung lassen und ich stehe eigentlich mit der ganzen Arbeit alleine da. Nachbarn haben sich mehrmals beschwert über Lärmbelästigung, wenn sie nachts bzw. morgens vom feiern nach Hause kommt und ihren Fernseher anschaltet. Da wir in einem Neubau wohnen sind die Wände entsprechend dünn und die Räume sehr hellhörig. Sie hält es nicht für nötig, sich mit den Nachbarn auseinander zu setzen, wenn sie klingeln und ich bekomm das ständig ab, wenn sie mich im Haus antreffen. Ich habe mehrmals versucht mit ihr darüber zu sprechen, vergeblich. Sie zieht ihre Unordnung konsequent durch und ich weiß mir nicht mehr zu helfen und deswegen habe ich darüber nachgedacht, auszuziehen. Nun meine Frage: Da ich ja Untermieter bin und eigentlich einen Nachmieter suchen müsste, gibt es bei solchen Fällen irgendwelche Sonderregelungen? Wäre lieb, wenn mir da jemand eine Antwort drauf geben könnte.
Liebe Grüße
5 Antworten
Na das aber ganz schön belastend für dich, aber leider glaube ich, wenn du so gar nicht mit ihr reden kannst, wird auch eine Mietkürzung nur Streit bringen. Am besten geh mal zum Rechtsanwalt, wenn du wenig Geld hast, kannst du beim Amtsgericht eine Bescheinigumg für Anwaltshilfe (weiss nicht genau wie man das nennt) holen, mit Einkommensnachweisen, der kann dir zumindest rechtlich Klarheit verschaffen. Was du damit unternimmst musst du dann neu entscheiden. Wie gesagt möchte nicht in deiner Haut stecken, Zu Hause soll doch auch ein Zufluchtsort sein, wo du dich wohlfühlst. Klär das bloss bald, sonst wirste krank.
Wo steht das Du einen Nachmieter suchen mußt?
Normalerweise kannst Du mit der gesetzl. Frist von 3 Monaten kündigen, wenn es ein unmöbliertes Zimmer ist.
Bei einem möbliertem Zimmer hast Du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.
Den Nachbarn sage höflich aber bestimmt das sie sich mit ihren Beschwerden bitte an die Hauptmieterin oder den Vermieter der Wohnung persönlich wenden möchten.
Kündige den Untermietvertrag - drei Monate Kündigungsfrist. Und Du brauchst keinen Nachmieter suchen, so etwas steht nirgendwo geschrieben.
"...,die merkt es nicht mal wenn man auszieht" Da würde ich mich aber nicht drauf verlassen.
da das eine so gleichgültige person ist,ist ihr das auch gleichgültig das du von heute auf morgen ausziehst,du bist kein hauptmieter,vielleicht merkt sie das oder nicht
Kürz deinen Mietanteil. Was meinst du wie schnell die dann wach wird.
bei so einer gleichgültige person lohn es sich nicht zu kündigen,die merkt es nicht mal wenn man auszieht