Stadt verklagen bei Unfall wegen Glätte?
Hallo ich habe hierzu wenig im Internet gefunden deswegen hoffe ich hier auf mehr Hilfe.
Ich bin Montag Morgen auf meinem Weg zur Schule mit dem Fahrrad aufgrund der Glätte auf einem Geh und Fahrradweg hingefallen und musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Ich habe mir zwei Knochen angeknackst und noch ein paar mehr Sachen und kann die nächsten 8–10 nur mit Krücken und Schiene kaufen. Das ist natürlich sehr ärgerlich.
Ich habe eben mit einer Freundin telefoniert und die meinte dann, dass ich doch theoretisch die Stadt verklagen könnte, und da ich nicht allzu viel Geld momentan habe, ist das doch gar keine schlechte Idee. Ich habe gelesen, dass es eine Streupflicht gibt. Der Weg wurde nicht gestreut und es war sehr sehr glatt. Nach meinem Unfall, als mir geholfen wurde, ist jeder zweite Fahrradfahrer dort hingefallen. Ich habe zwei Zeugen die dies bestätigen können. Es war schon hell und auch nicht zu früh, es war 7:35. Wie gehe ich vor? Würde ich überhaupt eine Chance haben? Wie verklage ich die Stadt? Muss ich für den Anwalt bezahlen, wenn es auf eine bürokratische Angelegenheit ankommt?
Ich würde mich über jegliche Hilfe und Unterstützung in meiner Rechtslage sehr freuen.
10 Antworten
lol
Hattest Du Winterreifen auf dem Fahrrad?
Man fährt bei Glätten nicht mit dem Rad.
Da hast du keinerlei Chance auch nur einen Cent zu bekommen.
Das war Deine eigene Schuld.
Es gibt keinerlei Pflicht im Winter die Straßen fahrradtauglich zu halten.
Fussgängerwege müssen ab 7 Uhr gestreut sein.
Sonst nix.
Wenn du mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht hättest, hätte das die Strafe wegen grober Fahrlässigkeit erhöht. Wenn das nicht sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr war.
Herr, lass Hirn regnen!
Du hast keine Chance.
In dieser Jahreszeit ist mit Glätte zurechnen, vor allem auf Brücken. Deshalb musst Du Deine Fahrweise daran anpassen, also auch absteigen, wenn es zu glatt ist.
Die Stadt hat keine allgemeine Streupflicht auf Radwegen und Straßen, nur Fußwege müssen gestreut sein.
Es gibt Wege, bei denen ein Schild aufgestellt ist, dass hier nicht gestreut wird. Stand so eins an diesem Weg?
Du willst also die Stadt verklagen, weil Du wenig Geld hast? Das ist ein absolut schlagendes Argument. Womit rechnest Du denn, falls Du überhaupt eine Chance hast, etwas zu bekommen?
Du willst also Schmerzensgeld. Dann erkundige Dich erst mal, bis wann gestreut werden muss
Ein Schadensersatzanspruch aus Verkehrssicherungspflicht besteht dann grundsätzlich nur, wenn der Sicherungspflichtige gegen die dort geregelte Räum- und Streupflicht verstoßen hat und dieser Verstoß ursächlich für einen Schaden des Anspruchstellers geworden ist. Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sind innerhalb geschlossener Ortschaften nicht grundsätzlich, sondern nur zu streuen, soweit sie belebt und unentbehrlich sind. Maßstab ist dabei die Bedeutung der Fläche für den Verkehr.
Dort wo ich gestürzt bin ist viel Verkehr, und viele Menschen fahren dort täglich auch mit dem Fahrrad lang (Innenstadt)
Ja. Erstatte eine Anzeige bei der Polizei. Die werden dir sagen was genau zu tun ist. Du gewinnst den Prozess gegen die Gemeinde. Du bekommst die Rechnung für Arzt und gegebenenfalls Operation nicht sondern die Gemeinde
die Rechnung übernimmt schon meine Schule, da es ein wegeunfall war
Stimmt
Stimmt aber nur teilweise
nein der Aspekt mit dem Geld ist persönlich und ich denke, dass viele junge Menschen in meiner Situation so denken würden. Mein frage war auf die Umstände des Unfalls gerichtet